Urkunde

Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass es zwischen Dekan Johann und ...

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Reference number
713
Formal description
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und Nr. 2 beschädigt)
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo decimo ipso die beate Barbare virginis

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass es zwischen Dekan Johann und dem Konvent von Hersfeld einerseits und der Stadt und den Bürgern von Vacha andererseits zu Streitigkeiten wegen einer Rente (gulde) gekommen ist, die Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent von Fulda [vgl. Nr. 414] für 500 Pfund Heller Hersfelder Währung an Hersfeld verkauft hatten. Deshalb haben Dekan Johann und der Konvent von Hersfeld mit Johann (Hans) Smersag und Nikolaus (Clauwes) Uffmehoffe aus Vacha in Anwesenheit des Ritters Hermann von Buchenau, des Propstes von Kreuzberg, Albrecht von Buchenau, Eberhards von Altenburg (Aldenburg) und des Heinrich Schade von Leibolz (vomme Leiboldes) verhandelt. Beide Seiten haben beschlossen, die Vereinbarungen ihrer Unterhändler zu befolgen. Im Namen aller Beteiligten hat Heinrich Schade entschieden, dass die Bürger und die Stadt Vacha für die 500 Pfund Heller jährlich bis zu Michaelis [September 29] 25 Gulden als Zins an den Dekan und den Konvent von Hersfeld in Hersfeld zahlen sollen. Sollte Vacha mit der Zahlung in Verzug kommen, gilt wieder der alte Zins von jährlich 50 Pfund Heller Hersfelder Währung, zahlbar bis Michaelis [September 29], so wie es in den älteren Urkunden steht. Abt Johann, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bestätigen diese Vereinbarung und fordern die Bürger von Vacha auf, diese Vereinbarung einzuhalten. Für Abt Johann und das Kloster Fulda besteht ein dauerhaftes Rückkaufrecht jeweils bis Walpurgis [Mai 1] eines jeden Jahres. Die Rückkaufsumme beträgt 500 Pfund Heller guter Gulden, Silber oder Tournosen oder gute alte Heller und muss in Hersfeld bezahlt werden. Nach dem Rückkauf soll auf weltliche und geistliche Rechtsmittel verzichtet werden. Der Dekan und der Konvent von Hersfeld können die Rente verpfänden oder verkaufen; der neue Käufer erhält von Fulda hierüber Urkunden. Die Räte, Schöffen und Bürger von Fulda versichern, dass auf Geheiß des Abtes von Fulda diese Entscheidung mit ihrer Zustimmung getroffen wurde. Dem Dekan und Konvent von Hersfeld sagen sie zu, die Vereinbarungen einzuhalten und nicht mit geistlichen oder weltlichen Rechtsmitteln dagegen vorzugehen. Die Unterhändler (sachewalden) verzichten auf weltliche und geistliche Rechtsmittel. Der jährliche Empfang der Rente in Hersfeld soll den Bürgern von Vacha quittiert werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Dekan Giso und der Konvent von Fulda, Stadt Vacha

Context
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
Holding
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Date of creation
1410 Dezember 4

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Last update
10.06.2025, 9:13 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1410 Dezember 4

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