Bestand

Protokolle des Generalvikariats und Bischöflichen Vikariats 1803–1808 (Bestand)

Die Säkularisation 1802/03 stellte einen grundlegenden Bruch mit dem bisherigen System der Reichskirche im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation dar, deren Untergang durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 endgültig besiegelt wurde. Die Säkularisation und Mediatisierung der geistlichen Reichsstände und die Aufhebung der allermeisten Stifte und Klöster führten zu der bis dahin umfassendsten territorialen Verschiebung auf deutschem Gebiet und markierten eine bleibende Zäsur für das religiöse und kulturelle Leben. Mit der Säkularisation hörte das Hochstift Würzburg auf zu existieren und wurde dem Kurfürstentum Pfalzbayern als Entschädigung für seine durch Frankreich annektierten linksrheinischen Gebiete zugeschlagen. Der damals regierende Fürstbischof Georg Karl von Fechenbach (reg. 1795–1808) verlor seine Stellung als geistlicher Landesherr und Fürst und war von einem Tag auf den anderen nur noch Bischof von Würzburg. Im Gegensatz zum Hochstift blieb das Bistum Würzburg zunächst formell weiter bestehen. Hier sollten laut Reichsdeputationshauptschluss erst durch spätere reichsrechtliche Regelungen neue kirchliche Strukturen geschaffen werden. Eine solche Lösung kam aber nicht mehr zustande. Nachdem sich die deutschen Mittelstaaten 1806 unter dem Protektorat Napoleons zum Rheinbund zusammengeschlossen hatten, löste sich das Reich auf. In der napoleonischen Zeit zerfiel das alte Bistum Würzburg bis 1813 strukturell und territorial zusehends. Die Frage, welche Struktur die katholische Kirche künftig haben sollte, blieb zunächst ungeklärt. Erst das zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern geschlossene Konkordat von 1817 und die sich anschließende päpstliche Zirkumskriptionsbulle von 1818 bahnten in Bayern den Weg zur Schaffung einer neuen Kirchen- und Bistumsorganisation, in deren Rahmen auch das Bistum Würzburg neu gegründet wurde. Die Umsetzung der kirchlichen Neuordnung zog sich jedoch bis 1821 hin.

1. Behördengeschichte
Bis zur Säkularisation bildete die Geistliche Regierung die zentrale Verwaltungsbehörde des geistlichen Staates. Da nach Ansicht der neuen bayerischen Regierung die Geistlichen Regierungen in den bisherigen Fürstbistümern nicht nur geistliche Angelegenheiten und Aufgaben wahrgenommen hatten, nunmehr aber geistlicher und weltlicher Bereich strikt zu trennen waren, wurden die Geistlichen Regierungen durch kurfürstlichen Erlass vom 23. April 1803 aufgelöst. Den Bischöfen wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, zur Verwaltung der rein geistlichen Angelegenheiten ein Offizialat oder Vikariat einzurichten. In Würzburg wurde daraufhin noch im Mai des genannten Jahres die Geistliche Regierung in Generalvikariat umbenannt (Nr. 5: Protokollverzeichnis des Generalvikariats und Bischöflichen Vikariats 19. Mai 1803 bis 28. Dezember 1803, S. 166: „vom 19ten Mai heißt die Geistl[liche] Reg[ierung] nunmehr Generalvikariat“), ansonsten nach außen hin jedoch zunächst personell und organisatorisch alles im bisherigen Zustand belassen. Der Präsident und Generalvikar Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg, der Direktor Weihbischof Gregor Zirkel sowie die bisherigen Räte wurden von der Regierung landesherrlich bestätigt. Intern wurde allerdings die Organisation des neuen Vikariats vorbereitet. Nachdem die bayerische Regierung den durch Fechenbach vorgelegten Entwurf zur Neuorganisation der neuen Verwaltungsstelle genehmigt hatte, wurde das Bischöfliche Vikariat durch bischöflichen Erlass vom 14. September 1803 als neue Verwaltungsbehörde des Bistums Würzburg offiziell errichtet. Da es nach dem Willen der Regierung in den Bistümern aber nur noch eine geistliche Stelle geben sollte, wurde das bisherige Konsistorium (Ehegericht) als Unterabteilung und als delegierte weltliche Kommission in das Bischöfliche Vikariat eingegliedert.
In diesen kirchenpolitischen Konfrontationen stand das Bischöfliche Vikariat in den Jahren nach 1803 als zentrale Verwaltungsbehörde des Bistums Würzburg im Mittelpunkt der Konflikte. Das Bischöfliche Vikariat bestand aus etwa 20 Personen. An dessen Spitze stand als Präsident Generalvikar Stauffenberg, der selbst jedoch nicht regelmäßig an den Vikariatssitzungen teilnahm. Die Leitung hatte vielmehr der Direktor und Provikar Weihbischof Gregor Zirkel inne. Bei den wöchentlich dreimal stattfindenden Sitzungen im Hofgerichtsgebäude am Dom waren neben dem Präsidenten und dem Direktor die Räte, ein Sekretär und ein Aktuar anwesend. Die Vikariatsräte waren dabei als Referenten für die ihnen zugeteilten Themen verantwortlich, jedoch ist bislang nicht geklärt, nach welchem Prinzip die Aufgabenverteilung erfolgte. Vermutlich wurden die Aufgaben nach Eignung der Referenten verteilt. Ferner zählten zum Bischöflichen Vikariat ein Registrator, ein Fiskalats-Receptor sowie mehrere Kanzlisten.
Mit dem Übergang des ehemaligen Hochstifts Würzburg an Großherzog Ferdinand III. von Toskana 1806 war die Hoffnung auf eine Entspannung der Situation verbunden. Großherzog Ferdinand (reg. 1806–1814) hob zahlreiche rigide Vorschriften aus kurbayerischer Zeit auf und sorgte für einen Ausgleich mit der Würzburger Kirche. Dies berührte sowohl Regelungen, die das religiöse Brauchtum betrafen als auch die Bistumsverwaltung. So erhielt das Bischöfliche Vikariat seine alten Befugnisse wieder zugesichert, das Konsistorium wurde erneut als geistliche Stelle in Eheangelegenheiten eingesetzt. Durch den Verzicht auf das landesherrliche Patronatsrecht und eine Einflussnahme auf die Klerikerausbildung, die Rekatholisierung der Universität sowie eine Einbindung des Bischöflichen Vikariats in die staatliche Schulkommission kam er der Bistumsleitung weit entgegen.
Als Fechenbach am 9. April 1808 starb, wurden dem bisherigen Würzburger Generalvikar und Präsidenten des Bischöflichen Vikariats, Johann Franz Schenk von Stauffenberg, von Papst Pius VII. Amt und Vollmachten eines Kapitularvikars und damit die provisorische Leitung des verwaisten Bistums übertragen. Gleichzeitig wurde im Mai 1808 das Bischöfliche Vikariat in Generalvikariat umbenannt, ansonsten innerhalb der Behörde aber offenbar keine personellen oder formalen Änderungen vorgenommen. Die erste Sitzung unter der Bezeichnung Generalvikariat fand am 27. Mai 1808 statt.
Hintergrund der päpstlichen Ernennung Stauffenbergs war die damals noch ungeklärte rechtliche Stellung der Domkapitel. Durch die Säkularisation galten sie als weltliche und geistliche Körperschaften aufgelöst und waren somit nicht in der Lage, wie bisher nach dem Tod des Bischofs einen Kapitularvikar zu wählen, der bis zum Regierungsantritt des neuen Ordinarius die Diözese leitete. Der Schwebezustand des Bistums und die Zeit der Sedisvakanz, in der die zentrale Diözesanverwaltung in den Händen des Generalvikariats lag, endete erst 1817/18 bzw. Ende 1821 mit der Neuorganisation des Bistums Würzburg als bayerisches Landesbistum durch Konkordat, Zirkumskriptionsbulle und Ernennung respektive Inthronisation des neuen Bischofs.
Der Geschäftsbereich des Generalvikariats (1803) und des Bischöflichen Vikariats (1803–1808) als der Zentralbehörde des Bistums Würzburg in den Jahren bis 1808 umfasste nach dem „Addreß-Kalender des Churpfalzbaierischen Fürstenthums Würzburg“ von 1806 „alle geistliche[n] Gegenstände, welche zu dem obersten bischöflichen Hirtenamte ausschlüssig geeignet sind“. Hieran wird dessen enger Handlungsspielraum deutlich. Die massiven staatlichen Eingriffe in vormals kirchliche Belange führten besonders in der kurbayerischen Zeit zu wiederholten schwerwiegenden Auseinandersetzungen. Zu nennen sind hier besonders der Streit um das Konsistorium, das Priesterseminar, das Besetzungsrecht von Pfarreien, die staatliche Aufsicht über den Klerus oder die Reform der Universität Würzburg.
Zwischen 1803 und 1805 ist der Vikariatsausschuss bzw. die Vikariatskonferenz vom Bischöflichen Vikariat zu unterscheiden. Dieses informelle Arbeitsgremium, das aus wenigen, dem Bischof loyal ergebenen Persönlichkeiten bestand, wurde auf Betreiben Gregor Zirkels durch Fürstbischof Fechenbach mit Reskript vom 19. Juli 1803 ins Leben gerufen und beriet den Bischof bis 1805 in kirchenpolitischen Fragen. Hintergrund war das Misstrauen, dass Weihbischof Zirkel den meisten Räten der ehemaligen Geistlichen Regierung entgegenbrachte, deren Kompetenz und deren Loyalität zum Bischof er nicht über jeden Zweifel erhaben sah.

2. Überlieferung
Die Überlieferung des Generalvikariats bzw. Bischöflichen Vikariats beginnt im Jahr 1803 und umfasst bis 1808 insgesamt 21 Protokollbände, vier Extraprotokolle, sechs Protokollverzeichnisse und ein Ortsregister für die Jahre 1795 bis 1808. Den Hauptteil des Bestandes bilden die Sitzungsprotokolle, von denen aufgrund des Umfangs pro Jahr bis zu vier Teilbände angelegt wurden.
Aus dem Generalvikariat (1803) und Bischöflichen Vikariat (1803–1808) ist kein eigener geschlossener Aktenbestand überliefert, da die einstmals vorhandenen Unterlagen vermutlich im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts in der Zentralregistratur aufbewahrt und damit im März 1945 kriegsbedingt zerstört wurden. Die vorhandene Protokollserie bildet daher umso mehr einen zentralen Leitbestand des Diözesanarchivs für die jüngere Bistumsgeschichte, zumal durch beigebundene und lose Schriftstücke und Dokumente (s. u. Form der Protokolle) ein Ausschnitt aus dem verlorenen Aktenbestand des Bischöflichen Vikariats erhalten ist. Die Protokolle bieten in einer komprimierten Form reiches Material zur Erforschung der Geschichte des Bistums Würzburg für die konfliktreiche Zeit unmittelbar nach der Säkularisation bis zum Tod des letzten Fürstbischofs 1808.

3. Form der Sitzungsprotokolle und Protokollverzeichnisse
Die Protokolle, Extraprotokolle und Protokollverzeichnisse haben Folioformat. Die gebundenen und mit einem Pergamenteinband versehenen Sitzungsprotokollbände tragen auf dem Rücken jeweils den Titel „Protocollum de Anno“ mit der entsprechenden Jahreszahl sowie die Angabe des jeweiligen Teilbands, d. h. bei jährlich bis zu vier Teilbänden die Bezeichnung „Pars I“, „Pars II“, „Pars III“ oder „Pars IV“. Die ungebundenen Extraprotokolle (Nr. 4, 15, 26, 30) bzw. Protokollverzeichnisse (Nr. 5, 10, 16, 21, 27, 31) sind auf der Titelseite unter Angabe der jeweiligen Jahreszahl als „Würzburger General Vicariat Extraprotocollaria“ respektive „Würzburger General Vicariats Protocollar(ia)“ angegeben. Das ungebundene Einzelregister zu den Sitzungsprotokollen der Geistlichen Regierung bzw. Generalvikariats und Bischöflichen Vikariats von 1795 bis 1808 (Nr. 29) führt keinen Titel.
Die Protokolleinträge wurden pro Sitzung erstellt und sind gleichförmig aufgebaut. Die Sitzungen werden oberhalb der Einträge datiert (z. B. „Bischöfliches-Vicariats-Protocoll vom 9ten des Jänners 1804“). Die eigentlichen Sitzungseinträge sind halbbrüchig aufgeteilt. Auf der linken Blatthälfte werden die für jeden Beratungsgegenstand vergebene fortlaufende Vorgangsnummer (= Protokollnummer) des Protokollbands, die jeweiligen Betreffe der in der Vikariatssitzung behandelten Gegenstände (Ortsangabe und Thema), der Referent, der das Thema bearbeitet bzw. vorträgt, die Sitzungsteilnehmer („Gegenwärtige“) mit Namen und Amtsbezeichnung sowie der Aktuar als Protokollant notiert. Ab 1807 werden auch die einzelnen Sitzungen fortlaufend durchnummeriert. Auf der rechten Blatthälfte finden sich die jeweils zusammengefassten Inhalte der behandelten Betreffe sowie die Beschlüsse des Gremiums zu diesen Betreffen („Conclusum“, „Beschlossen“). Zudem wurde ab 1807 in den Protokollen zu den meisten Betreffen eine sogenannte D-Nummer vergeben. Offenbar wurden seit dieser Zeit alle Posteingänge in der Registratur des Vikariats mit dem Buchstaben D und einer Nummer versehen und in ein Diarium, d. h. ein Einlaufjournal, eingetragen, bevor die Schriftstücke dem Bischof zur Kenntnisnahme bzw. den jeweiligen Vikariatsräten zur weiteren Bearbeitung und Erledigung weitergeleitet wurden. Diese Schriftstücke sind zum Teil auch als beigebundene oder lose Anlagen in den Protokollbänden mitüberliefert und tragen zuweilen persönliche Bemerkungen Fechenbachs zum Betreff respektive für den jeweiligen Referenten, der das Thema im Vikariat zu bearbeiten hatte. Durch die entsprechende Vorgangsnummer des Protokollbands, die der Aktuar auf die als Anlage beigefügten Schriftstücke notierte, sowie die D-Nummer können die Anlagen und die Protokolleinträge einander eindeutig zugeordnet werden.
Die Beschlüsse des Bischöflichen Vikariats mussten schließlich dem Bischof zur Entscheidung („Resolutio Celsissimi“) vorgelegt werden. Bei Genehmigung aller Betreffe/Themen einer Sitzung findet sich auf dem jeweiligen Protokoll der Generalvermerk „Placet“, im anderen Fall eine entsprechende bischöfliche Anweisung oder Bemerkung zum jeweiligen Vorgang, in beiden Fällen das Datum sowie die Unterschrift Fechenbachs „G[eorg] C[arl] B[schof] und F[ürst]“.
Für jedes Jahr ist im Anhang des letzten Protokollteilbandes ein Register zu finden. Darin werden die in den Sitzungen behandelten Orte und für die Stadt Würzburg auch einzelne Personen und Sachbetreffe genannt. Gleichzeitig existiert für den Bestandszeitraum ein Gesamtortsregister (Nr. 29).
Für die Jahre 1803 bis 1808 sind zudem durch den Aktuar angefertigte Protokollverzeichnisse zu den Sitzungen vorhanden. Die Einträge erfolgten standardisiert in vorgedruckte Formulare mit folgender Spaltenaufteilung: Monat und Tag [der Sitzung], Numerus [= Vorgangsnummer], Gegenstand, Conclusum, Resolutio Celsissimi [= Entscheidung des Bischofs] mit dem Vermerk Plt. [= Placet] bzw. Anmerkung zum Gegenstand sowie Monat und Tag [der Resolutio].
Weitere Schreiben an Bischof Fechenbach oder das Bischöfliche Vikariat, Entwürfe für ausgehende Schreiben an Regierungs- und andere Stellen, gedruckte Anordnungen des Bischöflichen Vikariats für die Seelsorgsgeistlichkeit, Auszüge von Vikariatsprotokollen wie auch Berichte und Gutachten von Vikariatsräten finden sich in den monatsweise geordneten Akten, die im Bestand als Extraprotokolle bezeichnet wurden und die für die Jahre 1805, 1807 und 1808 vorliegen. Einige Schreiben tragen als Hinweis für das Bischöfliche Vikariat den Aktenvermerk „Inscr[iptio] Cel[sissi]mi“. Diesen hatte Fechenbach nach Sichtung der Papiere zum Betreff hinzugefügt.

4. Bestandsbearbeitung
Ende der 1990er Jahre wurde der Bestand erstmals erschlossen. Damit verbunden war eine Verfilmung auf Mikrofiches. Die damalige, zum Teil detailreiche, in ihrer inhaltlichen und formalen Ansetzung jedoch uneinheitliche Erschließung folgte allerdings keinen gültigen archivischen Standards. Schließlich fehlte auch ein entsprechendes Bestandsvorwort.
Der vorliegende Bestand war bis zur Neuerschließung im Jahr 2020 mit den Beständen „Protokolle der Geistlichen Regierung 1778–1803“, „Protokolle des Generalvikariats 1808–1822“ und „Protokolle des Bischöflichen Ordinariats 1823–1858“ im Bestand „Geistliche Rats-Protokolle“ zusammengefasst. Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungsbildner wurde eine Bestandstrennung und -neuerschließung vorgenommen.
Die Bearbeitung erfolgte in der ersten Hälfte des Jahres 2020 im Rahmen eines eigenen Projekts, das von der Theodor-Kramer-Stiftung gefördert wurde. Dabei wurden die genannten Bestände nach den Bestandsbildnern getrennt, neu verzeichnet und für jeden Bestand ein Vorwort für das archivische Findbuch erstellt. Die Arbeiten wurden anhand der vorhandenen Mikrofiches durchgeführt.

5. Benutzung
Da der Bestand Ende der 1990er Jahre auch auf Mikrofiches verfilmt wurde, gelangen die zum Teil mechanisch geschädigten Bände in der Regel nicht mehr in die Benutzung. Die Mikrofiches sind im Lesesaal von Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg uneingeschränkt für die Benutzung freigegeben.

6. Sachverwandte Bestände
- Protokolle der Geistlichen Regierung 1778–1803
- Protokolle des Generalvikariats 1808–1822
- Protokolle des Bischöflichen Ordinariats 1823–1858
- Sammlung Mandate und amtliche Rundschreiben
- Nachlass Weihbischof Gregor Zirkel

7. Zitierempfehlung
Diözesanarchiv Würzburg (DAW), Bischöfliches Vikariat, Protokolle [Jahreszahl, ggf. Teilband], Nr. [Nr.]

8. Literatur (in Auswahl)
- Hansjoachim Daul, Verwaltungs- und Gerichtsorganisation im Hochstift Würzburg am Ende des alten Reiches, in Mainfränkisches Jahrbuch 23 (1971), S. 92–108.
- Thomas Wehner, Das Bistum Würzburg im Spannungsfeld zwischen Säkularisation, Konkordat und Neuorganisation, in: Hans Ammerich (Hg.), Das Bayerische Konkordat 1817, Weißenhorn 2000, S. 231–271.
- Thomas Wehner, Die Verwaltung des Bistums Würzburg und seiner Pfarreien im 19. und 20. Jahrhundert – Träger und Strukturen im Überblick, in: Wolfgang Altgeld/Johannes Merz/Wolfgang Weiß (Hg.), Josef Stangl 1907–1979. Bischof von Würzburg. Lebensstationen in Dokumenten, Würzburg 2007, S. 46–67.
- Wolfgang Weiß, Das Bistum Würzburg zwischen Säkularisation und Neubeginn (1802–1821), in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 78 (2015), S. 33–46.
- Wolfgang Weiß, Staat und Kirche im Großherzogtum Würzburg, in: Wolfgang Altgeld/Matthias Stickler (Hg.), Italien am Main. Großherzog Ferdinand III. der Toskana als Kurfürst und Großherzog von Würzburg (Historische Studien der Universität Würzburg 7), Rahden/Westfalen 2007, S. 75–92.

Stand: Dezember 2021

Reference number of holding
Diözesanarchiv Würzburg, Protokolle des Generalvikariats und Bischöflichen Vikariats 1803–1808

Context
Diözesanarchiv Würzburg (Archivtektonik) >> 01. Bistum Würzburg bis 1821 >> 01.04 Generalvikariat, Bischöfliches Vikariat, Konsistorium

Date of creation of holding
1803–1808

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28.09.2023, 11:31 AM CEST

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  • Bestand

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  • 1803–1808

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