Schreiben

Ablehnung des Antrags auf Strafaussetzung für Ilse Nimke

Dieses Schreiben, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft des Bezirks Franfkurt (Oder), informiert die Mutter von Ilse Nimke über die Ablehnung ihres Antrags auf Strafaussetzung für ihre Tochter. Im September 1955 wurde Ilse Nimke wegen Mitwisserschaft an Spionageaktivitäten und unterlassener Anzeigeerstattung zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Grund hierfür war ein zufälliges Wiedersehen mit einer ehemaligen Schulfreundin, die für die Bundesrepublik spionierte. Dieses Schreiben reicht Ilse Nimke 1957 im Durchgangslager Wentorf als Nachweis ihrer Haft ein, um Leistungen für Haftgeschädigte zu beantragen.

Rechtewahrnehmung: Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Gerhard Schmale

Urheberrechtsschutz

Standort
Stiftung Berliner Mauer, Sammlungen und Archiv
Inventarnummer
E-007510
Maße
(HxB): 21 x 14,8 cm
Material/Technik
Papier, bedruckt, gestempelt, maschinen- und handschriftlich beschrieben

Bezug (was)
Haftstrafe
Spionage
Strafaussetzung
Bezug (wer)
Nimke, Ilse

Ereignis
Erweiterung
(wer)
Durchgangslager für Sowjetzonenflüchtlinge Wentorf (1952-1960)
(wo)
Wentorf bei Hamburg
(wann)
14.02.1957
Ereignis
Herstellung
(wo)
Frankfurt (Oder)
(wann)
12.04.1956
Ereignis
Eigentumswechsel
(wer)

Förderung
Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
Rechteinformation
Eigentumsrechte: Stiftung Berliner Mauer
Letzte Aktualisierung
11.08.2025, 10:40 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Schreiben

Beteiligte

Entstanden

  • 14.02.1957
  • 12.04.1956

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