Schreiben

Ablehnung des Antrags von Charlotte Behncke auf Ermäßigung des Ablieferungssolls

Im Oktober 1950 war die Landwirtin Charlotte Behncke wegen Wirtschaftsvergehens angeklagt worden, da sie das Ablieferungssoll für 1950 aufgrund eines Hagelschadens nicht erfüllen konnte. Sie wurde jedoch freigesprochen. 1951 kann Charlotte Behncke das Ablieferungssoll erfüllen, dann aber wird unerwartet eine Ablieferung auch der Rückstände aus 1950 angeordnet. Das ist Charlotte Behncke nicht möglich. Ihr Antrag auf eine Ermäßigung des Solls wird durch dieses Schreiben des Landrats abgelehnt. Angesichts einer im Dezember 1951 im Landtag ihrer Schwester gegenüber ausgesprochenen Drohung, man werde gegen sie vorgehen, entscheidet sich Charlotte Behncke gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann zur sofortigen Flucht in den Westen. Er flieht aufgrund seiner Tätigkeit für die LDP.

Rechtewahrnehmung: Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske

Urheberrechtsschutz

Standort
Stiftung Berliner Mauer, Sammlungen und Archiv
Inventarnummer
E-000204
Maße
(HxB): 14,8 x 21 cm
Material/Technik
Papier, hand- und maschinenschriftlich beschrieben, signiert

Bezug (was)
Ablieferung
Kollektivierung
Landwirtschaft
Republikflucht
Bezug (wer)
Behncke, Charlotte

Ereignis
Herstellung
(wo)
Güstrow
(wann)
25.10.1951
Ereignis
Provenienz
(wer)
Behncke, Charlotte (1912-1987)
Ereignis
Eigentumswechsel
(wer)

Förderung
Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
Rechteinformation
Eigentumsrechte: Stiftung Berliner Mauer
Letzte Aktualisierung
11.08.2025, 10:40 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Schreiben

Beteiligte

Entstanden

  • 25.10.1951

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