Bestand

Landessynode (Schleswig-Holstein) (Bestand)

Bestandsbeschreibung: 1. Geschichte der Synoden der Ev.-Luth. Landeskirche in Schleswig-Holstein
1.1 Schleswig holsteinischen Provinzialsynode 1871
Für die Synoden der Landeskirche in Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Bezeichnungen. Die unterschiedlichen Bezeichnungen deuten auf unterschiedliche Stellungen im Laufe der Zeit von 1867 bis 1976 hin. Nach der Eingliederung der Herzogtümer Schleswig und Holstein in den preußischen Staat wurde dem Wunsch weiter Kreise im Land Rechnung getragen und eine eigenständige Kirche innerhalb Preußens aufgebaut. Zu diesem Zweck berief der preußische König eine außerordentliche Provinzialsynode ein, die im November und Dezember 1871 in Rendsburg tagte.
Sie legte die Grundlagen für die Organisation der Kirche in Schleswig-Holstein. Die Aufgabe der außerordentlichen Provinzialsynode war die Beratung einer Kirchengemeinde- und Synodalordnung, die das kirchliche Leben in Schleswig-Holstein auf eine völlig neue organisatorische Grundlage stellen sollte. Damit geriet die neue Ordnung zu einer Art Kirchenverfassung, die bis 1924 Bestand haben sollte. Nach langwierigen Auseinandersetzungen konnte sie endlich 1876 erlassen werden.
Mit der Wahl der Gesamtsynode wurde dem Wahlprinzip in der Kirche zum Durchbruch verholfen. Zuvor waren auch auf der Ebene der Kirchengemeinden die Kirchenvorsteher und Juraten vom Kirchenvisitatorium oder vom Kirchenpatron bestellt worden. Festgelegt wurde die Wahl der Kirchenvorstände sowie des Kirchenkollegiums und der Propstei- und der Gesamtsynode.

1.2 Gesamtsynoden für die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Schleswig-Holstein 1880 - 1921
In der Folge der neuen Bestimmungen wurde 1880 wurde die erste Gesamtsynode gewählt und einberufen. Danach tagten die Gesamtsynoden alle drei Jahre und wurden ausdrücklich als die Gesamtrepräsentation der Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein verstanden. Die letzte (XV.) Gesamtsynode 1921 befasste sich bereits mit den Veränderungen im staatlichen Bereich und ihren Folgen für die Kirche.

1.3 Synoden der Ev.-Luth.Landeskirche Schleswig-Holsteins 1924 - 1976
Durch die Revolution erlosch das landesherrliche Summepiskopat. Gemäß der Weimarer Reichsverfassung musste eine Trennung zwischen Staat und Kirche erfolgen. Darum wurde 1921 eine Verfassunggebende Landeskirchenversammlung einberufen, die bis 1922 die neue Kirchenverfassung beriet. Diese trat aufgrund der staatlichen Zustimmungen erst 1924 in Kraft.
Entscheidend war die Verselbständigung der Landeskirche. Die Landessynode war nunmehr das entscheidende Organ in der Landeskirche. Es wählte die Kirchenregierung (§ 125) und die Bischöfe (§ 135). War der preußische König zuvor das Oberhaupt gewesen, so war es nunmehr die Kirchenleitung. Zuvor bedurften die Beschlüsse der Gesamtsynoden der Genehmigung durch den König bzw. des zuständigen Ministers (§ 92); jetzt musste die Kirchenregierung die Beschlüsse umsetzen (§ 109). Damit verschob sich das Gewicht weiter zur Synode.

Die Ereignisse 1933 bedeuteten eine Selbstentmündigung der Landessynode, als die sogenannte "Braune Synode" 1933 alle Befugnisse auf den Landeskirchenausschuss übertrug und bis 1945 nicht mehr zusammentrat.
Nach dem Zusammenbruch 1945 organisierte die Landeskirche sich schnell wieder und berief gleich im August eine Vorläufige Gesamtsynode ein, die im wesentlichen Fragen zum Übergang in eine neue Ordnung klären sollte. Allerdings verzichtete man nach längerer Diskussion auf eine neue Verfassung, sondern begnügte sich mit der Wiederherstellung des alten Zustands vor 1933. Den Veränderungen in Gesellschaft und Kirche wurde erst mit der Rechtsordnung 1956 Rechnung getragen.

In der Folgezeit tauchte die Frage nach einem Zusammenschluss mit den benachbarten Landeskirchen immer wieder auf. Doch erst in den 60er Jahren erfuhr die Diskussion den entscheidenden Schub, so dass eine Verfassunggebende Synode gebildet werden konnte. Die Beratungen wirkten natürlich auf die Landessynode zurück, denn mit der Bildung Nordelbiens ging die Landeskirche Schleswig-Holsteins in einem größeren Gebilde auf. Am 12.6.1976 tagte die Landessynode zum letzten Male. Nach Annahme und Ratifizierung der Verfassung für die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche durch die vier Landeskirchen wurde die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins im Januar 1977 aufgelöst.

Bestandssignatur
11.00 Landessynode (Schleswig-Holstein)
Umfang
8,2 lfd. Meter

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 11 Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins (1867-1976) >> 11.0 Kirchenleitende Organe
Verwandte Bestände und Literatur
Literatur: Blaschke, Klaus: Die Zeit des Übergangs 1918-1922 sowie die Kirchenverfassung von 1922. Der Preußische Kirchenvertrag. In: Blaschke, Klaus (Bearb.): Kirche zwischen Selbstbehauptung und Fremdbestimmung, Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Reihe 1, Bd. 31 (1998), S. 11-35.
Heintze, Traugott von: Die Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins und die seit ihrem Erlaß ergangenen Kirchengesetze und Ausführungsbestimmungen, Bordesholm 1928.
Lange, Hartmut: Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme, Kiel 1972.

Indexbegriff Ort
Kiel

Provenienz
Synode der Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins
Bestandslaufzeit
1945 - 1977

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Letzte Aktualisierung
07.04.2025, 12:26 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Synode der Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins

Entstanden

  • 1945 - 1977

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