Monografie | Verordnung
Serenissimi gnädigste Verordnung, die den Urtheln künftig einzurückende Zweifels- und Entscheidungs-Gründe betreffend : d. d. Braunschweig, den 8ten Februar. 1775.
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 90125762
- Umfang
-
[2] Bl. ; 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2012. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
[Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ...]
VD18 90125762
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Karl
- Erschienen
-
[S.l.] , 1775 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:52 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Karl
Entstanden
- [S.l.] , 1775 -
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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Es ist wahrgenommen, daß, wenn gleich bey Unsern höhern Justiz-Collegiis und den Untergerichten, sowol in den Städten, als auf dem Lande, in denen vor ihnen rechtshängigen Sachen die Erkänntnisse den Acten, Rechten und Landes-Gesetzen ganz gemäß abgefasset worden ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 8ten Februar, 1775
![Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiemit zu wissen: welchergestalt Wir mißfällig vernommen haben/ daß sehr viele Bürgere und Einwohnere nicht nur in den Städten und Flecken sondern auch auf dem Lande ... eine grosse Menge Tauben halten/ wodurch denn sowol Unseren eigenen Fürstlichen Gütern ... als auch ... priuat-Personen ... ein nicht geringer Schade zugefüget ... wird ... : [Gegeben Salzthalen/ den 8ten Augusti, 1744.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e2d39277-0de0-4596-b534-32732509c819/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiemit zu wissen: welchergestalt Wir mißfällig vernommen haben/ daß sehr viele Bürgere und Einwohnere nicht nur in den Städten und Flecken sondern auch auf dem Lande ... eine grosse Menge Tauben halten/ wodurch denn sowol Unseren eigenen Fürstlichen Gütern ... als auch ... priuat-Personen ... ein nicht geringer Schade zugefüget ... wird ... : [Gegeben Salzthalen/ den 8ten Augusti, 1744.]
![Von Gottes Gnaden wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Thun kund hiedurch: da bey der diesjährigen Ernte der Weizen dergestalt gut gerathen, ... auch dessen Preis merklich gefallen ist, mithin der Bewegungs-Grund, warum Wir in Unserm Offenen Edicte vom 30sten Junii 1740 erlaubet haben, an statt des Weizens nach proportion Gersten zum Brauen zu nehmen, hinwegfällt, daß solchemnach die vorgedachte Erlaubniß hiemit aufgehoben seyn soll. ... : [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 8ten Decembris, 1741.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/89be40d1-7fd3-4390-9bcc-bb0519b40cc9/full/!306,450/0/default.jpg)