Arbeitspapier

Die Errichtung eines ständigen internationalen Gerichtshofes: Beginn einer neuen Ära?

Die Verabschiedung des Statuts zur Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes (International Criminal Court, ICC) im Juli 1998 in Rom hat eine neue Ära in der internationalen Strafgerichtsbarkeit eingeleitet. Wenn auch bislang schon Globalisierungstendenzen auf eine verminderte Regelungs- und Regierungsfähigkeit der Staaten hinweisen sowie erste Schritte hin zu einer erhöhten Bereitschaft der Staaten erkennbar sind, Teile ihrer Souveränität an internationale Organisationen abzugeben. So ist doch mit der Strafgerichtsbarkeit ein Kerngebiet staatlicher Souveränität erreicht, das mit dem Statut von Rom an eine internationale Institution überwiesen wird. Der Gerichtshof besteht noch nicht, doch läßt sich anhand maßgeblicher Artikel des Statuts die Bereitschaft der Staaten ermessen, inwieweit sie tatsächlich zur Abgabe von staatlicher Souveränität bereit sind. Im Ergebnis läßt sich ein Wechselspiel staatlicher Kompetenzen und tatsächlicher Unabhängigkeit des Gerichtshofes festhalten, so daß mit dem ICC ein Instrument der Global Governance im Sinne einer Mehrebenenpolitik entstanden sein könnte.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: WZB Discussion Paper ; No. P 99-306

Klassifikation
Politik

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Gillhoff, Nikola
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)
(wo)
Berlin
(wann)
1999

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:45 MEZ

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Objekttyp

  • Arbeitspapier

Beteiligte

  • Gillhoff, Nikola
  • Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

Entstanden

  • 1999

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