Bestand

Testamente (1539-1809) (Bestand)

Form und Inhalt: Die Universität diente als glaubw-ürdiger Verwahrort letztwilliger Verfügungen sowohl außenstehender Personen als auch der Professoren und sonstiger Akadem-is-cher Bürger. In diesen Fällen war die Universität an der Erbschaftsangelegenheit nicht direkt beteiligt. War die Universität jedoch selbst von testamentarischen Bestimmungen betroffen, beispielsweise dass sie zur (Teil-) Erbin bestimmt war, erhielt sie beglaubigte Abschriften als "Belegexemplare". Beim erbenlosen Tod eines Universitätsangehörigen war die Universität Nachlassverwalter und gegebenenfalls Erbe. Ein eventuell vorhandenes Testament musste folglich zur Eröffnung und zum Vollzug der darin festgelegten Bestimmungen beschafft werden und verblieb anschließend bei den Akten. Schließlich kann angenommen werden, dass Testamente an die Universität gelangten, wenn Profess-oren (meist der Juristischen Fakultät) oder Verwaltungsbeamte (Syndikus) als Zeugen bei der Testamentsaufstellung anwesend waren.
Testamente und Testamentabschriften; Testamentsentwürfe; Testamentsauszüge.

Bestandssignatur
Universitätsarchiv Freiburg, A 0088
Umfang
0,2 m

Kontext
Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Pertinenzbestände (A-Bestände) >> Altbestände

Bestandslaufzeit
1539-1809

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Letzte Aktualisierung
28.05.2024, 08:30 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1539-1809

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