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Copia obligationis

Regest: Bürgermeister und Rat des heil. Reichs Stadt Reutlingen bekennen, dass auf ihr inständiges Ersuchen in gemeiner Stadt vorgefallener grosser Notdurft, besonders aber zu Abstattung des von General von Freudenberg in nächstvorigen Kriegs-Troublen geborgten Kapitals von 8000 Gulden Ferdinand Christoph Harpprecht, Juris consultus, württ. Rat, Hofgerichtsassessor und Professor publicus bei der Universität Tübingen, 500 Gulden, desgleichen David Scheinemann, U.J.Dr. und Professor publicus, 500 Gulden; Johann Zeller, württ. Rat, weitberühmter Medicinae Dr. und Professor publicus, 1000 Gulden; Johann Conrad Creilinus, Professor Matheseos daselbst, 1000 Gulden; ferner nachfolgende Pia Corpora zu Tübingen: das Glock-Stipendium 250 Gulden, das Universitäts-Lazarett 250 Gulden, das Weinmann-Stipendium 400 Gulden und das Kellenbenz-Stipendium 350 Gulden, also zusammen 4250 Gulden rheinisch, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, an guten, groben und gangbaren Sorten ihnen gegen jährliches Interesse von 5% geliehen haben. Sie versprechen, diese Summe mit jährlich 212 Gulden 30 Kreuzern auf Jacobi zu verzinsen, erstmals i.J. 1702. Jeder Teil kann das Kapital 1/4 Jahr vor dem Zinstermin kündigen. Damit die Gläubiger am Kapital und Zins genugsam versichert sind, verschreiben sie als Unterpfand den der Stadt gehörigen Flecken Wannweil mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, der sonst niemand zu einem Spezial-Unterpfand verschrieben ist. Wenn sie den Zins auf die bestimmte Zeit nicht entrichten oder auf des einen oder andern Teils Kündigung mit der Bezahlung saumselig sein würden, so haben die Gläubiger, ihre Erben oder die berechtigten Inhaber dieses Briefs das Recht, das Unterpfand anzugreifen, bis sie an Kapital und Zins, Kosten und Schaden durchaus vergnügt (= befriedigt) sind Wenn die Gläubiger durch Krieg oder andere unglückliche Deterioration (= Verschlechterung) aus solchem Unterpfand keine völlige Satisfaction erhalten könnten, so wollen Bürgermeister und Rat Steuern, Zoll, Renten und Nutzungen der Stadt, soviel hiezu vonnöten, ebenfalls eingeräumt haben. Davor soll kein Privileg usw. die Stadt schützen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Die Übersteinstimmung dieser Copie mit dem wahren, ungezweifelten pergamentenen Original-Kapitalbrief beurkundet am 25. Juli 1701 die Kanzlei Reutlingen.
Ludwigsburg, 21. August 1732. Maria Catharina Jägerlin geborene von Gülchen, Wittib, bezeugt mit Unterschrift, von der Stadt Reutlingen 500 Gulden Kapital samt Zins empfangen zu haben.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1481
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: kleiner Insigel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Kopie

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1701 Juli 25, Jacobi

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1701 Juli 25, Jacobi

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