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Copia obligationis

Regest: Bürgermeister und Rat des Heil. Reichs Stadt Reutlingen als Oberpfleger der Armenpfleg daselbst und Johann Ehringer und Hans Jacob Kalbfehl, beide des Rats und Armenpfleger, urkunden: Nachdem hiesige Reichsstadt abermals mit fast unerträglicher Quartierlast dergestalt belegt ist, daß zu Erhaltung des gemeinen Stadtwesens und Abwendung gänzlichen Ruins desselben auch die pia corpora dieser Stadt zu einem ergiebigen Beitrag und zwar die Armenpfleg mit 2000 fl haben mit angelegt werden müssen, diese aber jetzt alsbald, wie es die Notdurft erfordert, aus eigenen Mitteln an barem Geld aufzubringen unmöglich ist, so haben die genannten Oberpfleger und Pfleger verkauft 75 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, deren 90 einen Taler tun, jährl. Gült folgenden Herren:
1) Ludwig Berchtoldt, fürstl. württ. Rat und Obervogt zu Besigheim und Güglingen 12 Gulden 30 Kreuzer um 250 fl, die sie bar in lauter guten ganzen Talern, jeden pro 90 Kreuzer gerechnet, empfangen haben,
2) Wolf Adam Lautterbach, Icto (= Juris consulto) und Juris professori an der Universität Tübingen, 12 Gulden 30 Kreuzer für 250 fl, die sie in guten Groschen oder Drei-Kreuzern bekommen haben,
3) Johann Christoph Bachovius, fürstl. württ. Secretarius, 25 fl um 500 fl, welche sie in 227 ganzen spanischen Talern, jeden zu 1 Gulden 40 Kreuzer, ferner 85 spanischen halben Talern à 50 Kreuzer, 33 französischen ganzen Talern, jeden pro 1 Gulden 30 Kreuzer, 3 ganzen und 2 halben Kopfstücken +) bar empfangen haben,
4) Anna Maria, Witib Thomä Lancii, Juris consulti und fürstl. württ. Rats selig in Tübingen, 25 fl um 500 fl, die sie in guten Groschen und anderer guter, unverrüfter Münz eingenommen haben. Die 75 Gulden jährl. Zins sind alle Zeit auf den 12. Februar in Tübingen völlig zu bezahlen und zwar aus der Pflegschaft sämtlichen Gefällen und Einkommen, besonders denen, die in dem Herzogtum Würtemberg liegen, welche alle den Gültkäufern, ihren Erben und getreuen Inhabern dieses Briefs als Unterpfand verschrieben werden. Sie versprechen den Zins jährlich auf 12. Februar, erstmals 1678, zu bezahlen, völlig und ohne irgendeinen Abgang und unzertrennt, ungeachtet, wie es sonst in diesem und andern Orten oder Landen mit solchen Gülten gehalten werden möchte. Bei Saumseligkeit in der Reichung des Zinses haben die Gültkäufer ihre Erben, auch getreue Inhaber dieses Briefs volle Gewalt, die Unterpfänder und, wenn an Gült oder Hauptgut daran abginge, alle andere Hab und Güter der Pflegschaft, liegende und fahrende, anzugreifen, bis sie ihrer ausständigen Gült und Hauptguts, auch Postens und Schadens genugsam bezahlt sind. Wiewohl dieser Brief einen steten Gültkauf besagt, haben beide Teile sich dahin verglichen, daß nach Verfluß von 4 Jahren nach des Herzogtums Württemberg Recht und Gewohnheit jeder Teil diesen Kauf wieder aufkündigen kann. Die Kündigung soll 1/4 Jahr vor dem Termin geschehen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der letzten Seite außen: Das Original hat die Fr. D. Lanßin. -
1679 bin ich von Johann Gretzinger, Unterpfleger der Armenpfleg zu Reitlingen, berichtet worden, daß anjetzo soll Oberpfleger sein Herr Johann Georg Beger.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2171
Formal description
Die Kopie ist in 2 Stücken vorhanden.
Beschreibstoff: Pap.

Further information
Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen und Unterschriften von Bürgermeister, Ratsgeheimen und Armenpflegern
Daß diese Copie mit dem auf Pergament geschriebenen Original völlig übereinstimmt, wird durch das Insigel der Stadt Reutlingen bezeugt

Genetisches Stadium: Kopie

Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: = eine (Silber-) Münze mit aufgeprägtem Kopf des Fürsten. Ein Kopfstück = 20 Kreuzer

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 6 Armenpflege: Quittungen, Obligationen
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1677 Februar 12

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1677 Februar 12

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