Gerichtsakten

Appellationis Auseinandersetzung um Schadensersatz

Kläger: (2) Jochim Johann Mau, Walkmüller zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Johann Georg Ulrich, Soldat, namens seiner Frau (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A)

Fallbeschreibung: Bekl. und seine Frau haben sich an das Ratsgericht gewandt, um Schadensersatz zu erhalten für eine Haussuchung und Verhaftung im Jahre 1773, die aus der Anklage Maus gegen seine Dienstmagd Elisabeth Catharina Züteln erwuchs. Mau wehrt sich dagegen, er habe die Frau Ulrichs niemals beschuldigt, ihn bestohlen zu haben und sei für das weitere Procedere nicht verantwortlich. Das Ratsgericht verurteilt Mau ungeachtet dessen zu 50 Mk. lüb. Strafe, die er an Ulrich zahlen soll. In der Restitutionsinstanz bestätigt das Ratsgericht sein Urteil, weshalb Mau an das Tribunal appelliert, das die Annahme der Appellation am 23.02.1779 wegen Unbeträchtlichkeit" ablehnt.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1778 2. Ratsgericht 1778 3. Tribunal 1778-1779

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 07.10.1778; von Notar Heinrich Proehl aufgenommene Appellation vom 15.10.1778

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Wismar, (1) 2233
Alt-/Vorsignatur
Wismar M 167 (W M n. 167)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1778) 18.11.1778-24.02.1779

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Letzte Aktualisierung
22.05.2023, 14:46 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1778) 18.11.1778-24.02.1779

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