Archivbestand

Landtag von Baden-Württemberg: Sonderausschüsse (2.-5. Landtag) (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Der Bestand umfasst die Überlieferung zu den Sonderausschüssen des Landtags von Baden-Württemberg von der 2. bis zur 5. Wahlperiode und geht aus dem Archivgut hervor, das im Hauptstaatsarchiv seit den 1970er Jahren für das Archiv des Landtags von Baden-Württemberg verwahrt worden ist. Durch die Übernahme der archivfachlichen Zuständigkeit für den Landtag durch das Landesarchiv im November 2015 wurden die Archivalien in die neu geschaffene Beständeserie LA "Landtag ab 1945" überführt und erstmals erschlossen.


1. Überlieferungsgeschichte: Der Bestand LA 2/320 umfasst Unterlagen, die aus der Tätigkeit der Sonderausschüsse des Landtags von Baden-Württemberg im Zeitraum von 1959 bis 1971 erwachsen sind. Er entstand aus Archivgut, das seit den 1970er Jahren im Hauptstaatsarchiv Stuttgart für das Parlamentsarchiv verwahrt wurde (P 15) und 2015 in die Zuständigkeit des Landesarchivs überging. Wie die Unterlagen der Sonderausschüsse in das ehemalige Landtagsarchiv gelangten und welche Auswahl zu ihrer jetztigen Zusammensetzung führte, ist nicht bekannt. Aufgrund dieser unklaren Überlieferungslage und der Bedeutung der Sonderausschüsse wurde auf eine nachträgliche Bewertung verzichtet. Grundlage für die Schaffung des Bestandes ist die Neugliederung einer vom Landtagsarchiv in den 1970er Jahren angelegten Systematik, die die Unterlagen der Sonderausschüsse und weiterer Gremien des Landtags von Baden-Württemberg unter dem Titel "Stenographischer Dienst" vereinte. Anstelle dieser Ordnung wurde mit der Übernahme der Zuständigkeit durch das Landesarchiv eine Beständetektonik eingeführt, die einen gezielten Zugriff auf die zentralen Organisationseinheiten des Landtags von Baden-Württemberg ermöglicht. Hierbei wurden die Sonderausschüsse in die Beständeuntergruppe "Ältestenrat, Präsidium, Ausschüsse" eingeordnet.

2. Behördengeschichte: Aufgabe der Parlamentsausschüsse ist es, die Beschlüsse des Plenums vorzubereiten. Im Sinne einer effizienten Bearbeitung beraten in den Ausschüssen die Experten der verschiedenen Landtagsfraktionen über Sachthemen, die dem jeweiligen Ausschuss im Einzelfall zugewiesen werden. Für die Vorbereitung von Entscheidungen können die Ausschüsse Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern oder Betroffenen durchführen. Die Ausschüsse des Landtags von Baden-Württemberg können daher auch als Werkstätten des Parlaments bezeichnet werden. Um die sachliche Diskussion in den Ausschüssen zu fördern, sind ihre Sitzungen in der Regel nicht öffentlich. Lediglich auf Antrag und mit Zustimmung einer Mehrheit der Ausschussmitglieder kann eine Sitzung öffentlich abgehalten werden. Unterschieden werden kann zwischen den ständigen Fachausschüssen und den seitens des Landtags eigens für einen bestimmten Zweck einberufenen Ausschüssen. Hierzu zählen neben den Untersuchungsausschüssen auch die Sonderausschüsse, die gemäß § 18,3 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg bestellt werden.

3. Inhalt und Bewertung: Der Bestand LA 2/320 umfasst die Unterlagen der Sonderausschüsse des 2. bis einschließlich 5. Landtags von Baden-Württemberg. An ihnen orientiert sich die Klassifikation des Bestandes. Der Sonderausschuss zur Beratung des Wassergesetzes des 2. Landtags von Baden-Württemberg (1959-1960) wurde eingesetzt, um einen Entwurf eines Wassergesetzes des Landes Baden-Württemberg zu erstellen. Darin sollten die im Wasserhaushaltsgesetz nicht behandelten wasserrechtlichen Fragen geklärt werden. Der Sonderausschuss Bauordnung des 3. Landtags von Baden-Württemberg (1963-1964) wurde eingesetzt, um die Ablösung der bislang parallel gültigen badischen und württembergischen Bauordnung durch eine Landesbauordnung Baden-Württemberg vorzubereiten. Der Sonderausschuss Hochschulgesetz des 4. Landtags von Baden-Württemberg (1967-1968) wurde eingesetzt, um die Novellierung des Landeshochschulgesetzes vorzubereiten. Der Sonderausschuss Verwaltungsreform des 5. Landtags von Baden-Württemberg (1970-1972) wurde eingesetzt, um eine grundlegende Neuordnung der Verwaltung in Baden-Württemberg vorzubereiten. Dazu gehörten die Schaffung größerer Verwaltungseinheiten ("Gebietsreform"), die Neuverteilung von Verwaltungsaufgaben und die Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ("Funktionsreform"). Im Bestand enthalten sind zu den Sonderausschüssen des 2. bis einschließlich 4. Landtags von Baden-Württemberg ausschließlich Protokolle der Ausschusssitzungen. Der Sonderausschuss Verwaltungsreform nimmt mit 85 Büscheln den größten Umfang des Bestandes ein. Neben den Protokollen der Ausschusssitzungen befinden sich hierzu u. a. Stellungnahmen anderer Gremien, von Verwaltungsbeamten und Verbänden, Gerichtsurteile, rechtliche Grundlagen für die Beratungen, Listen mit Eingaben und Anträgen, Karten und Pläne, Gesetzentwürfe, Gutachten und Korrespondenzen. Im Rahmen der von Sophia Scholz unter Mitwirkung von Anwärterinnen und Anwärtern sowie Referendarinnen und Referendaren durchgeführten Erschließung wurde die vormalige Nummerierung der Boxen als Vorsignatur dokumentiert. Insgesamt umfasst der Bestand 96 Büschel. Nach der von Andreas Mummert vorgenommenen Verpackung beträgt der Gesamtumfang 3 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im Juni 2018 Nina Fehrlen-Weiss Bei einer nachträglichen Abgabe von Schriftgut des Landtags von Baden-Württemberg im Oktober 2019 wurden zwei Archivboxen mit Unterlagen des Sonderausschusses Verwaltungsreform übernommen und als Büschel 97 bis 101 diesem Bestand hinzugefügt. Stuttgart, im Januar 2020 Sophia Scholz

Bestandssignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, LA 2/320
Umfang
101 Büschel (3,5 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Landtag seit 1945 >> Landtag von Baden-Württemberg >> Ältestenrat, Präsidium, Ausschüsse

Bestandslaufzeit
1959-1971

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Letzte Aktualisierung
13.11.2025, 14:39 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1959-1971

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