Bestand
Kirchengemeinde Wilnsdorf (Bestand)
1. Kurzbeschreibung:Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Wilnsdorf wurde 2022/23 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 183 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1829 bis 2018 erstrecken. Es dokumentiert das Wirken der Kirchengemeinde Wilnsdorf v.a. für den Zeitraum ihrer Selbstständigkeit von 1892-2011. Im Laufe der Geschichte war die Kirchengemeinde Wilnsdorf immer wieder pfarramtlich verbunden und vereinigt mit der Kirchengemeinde Rödgen. Daher sollte bei Recherchen auch das Archiv der Kirchengemeinde Rödgen berücksichtigt werden (LkA EKvW 4.7).2. Geschichte (Quelle: Jens Murken, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen, Band 3):In den 1530er Jahren wandte sich Graf Wilhelm der Reiche dem Luthertum zu und führte die Reformation in seinem Herrschaftsgebiet ein. So wurde auch in Wilnsdorf mit Heinrich Naurath der erste lutherische Pfarrer eingeführt. Schon im 16. Jahrhundert wurden die Pfarrstellen von Wilnsdorf und Rödgen zwischenzeitlich aufgrund der Vermögensverhältnisse der Gemeinden von einem Pfarrer versorgt. 1579/81 wurde die reformierte Lehre eingeführt und sowohl in Wilnsdorf als auch in Rödgen reformierte Pfarrer eingesetzt. Im Zuge der Gegenreformation entstanden die katholischen Gemeinden in Rödgen und Wilnsdorf. Seit 1649 wurden die beiden evangelischen Kirchspiele wieder verbunden und von nun an von Rödgen aus von einem reformierten Pfarrer versorgt. Die Pfarrstelle in Wilnsdorf blieb bis 1852 dem katholischen Geistlichen vorbehalten. Die 1791 eingeweihte Wilnsdorfer Kirche diente bis 1852 als Simultankirche den Gemeinden beider Konfessionen. Seit 1852 nutzte die katholische Kirchengemeinde das ehemalige Hauptzollamt für ihre Gottesdienste. 1892 wurde die pfarramtliche Verbindung mit Rödgen aufgelöst und mit der Eingemeindung der Ortschaften Ober-, Mittel- und Unter-Wilden aus den Kirchengemeinden Burbach und Neunkirchen die selbständige Kirchengemeinde Wilnsdorf zum 1.7.1892 errichtet (KA 1892, 57). Nachdem 1894 bereits ein neues Pfarrhaus mit Konfirmandensaal gebaut werden konnte, wurde am 20.4.1913 die neu erbaute Kirche in Wilnsdorf eingeweiht.Während der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen in der NS-Zeit schloss sich die Wilnsdorfer Gemeinde der Bekennenden Kirche an. Pfarrer Siegfried Stein wurde als Christ jüdischer Herkunft im Oktober 1944 in Zwangsarbeitslager deportiert, aus dem er im Mai 1945 zurückkehrte. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde im Ortsteil Wilgersdorf immer wieder der Wunsch nach einer besseren geistlichen Versorgung laut. Der Versuch einen gemeinsamen Seelsorgebezirk mit den Ortschaften Ruderdorf und Gernsdorf aus der Kirchengemeinde Netphen zu bilden wurde nach kurzer Zeit 1951 wieder eingestellt. Erst am 21.5.1967 wurde die neue Kirche in Wilgersdorf eingeweiht, die anstelle der alten Kapellenschule erbaut worden war. Zum 1.6.1980 wurde eine zweite Pfarrstelle für den Pfarrbezirk Wilgersdorf errichtet.Am 1.12.2002 wurde das Gemeindezentrum in Wilden eingeweiht.Zum 1.1.2004 wurde die 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde in zwei Pfarrstellen geteilt. (KA 2003, 388). Die Selbständigkeit der Kirchengemeinde Wilnsdorf endete mit der Vereinigung mit der Kirchengemeinde Rödgen zum 1.1.2011 zur Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf. (KA 2011, 56).3. Form:Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die das Aktenzeichen, falls es auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.4. Benutzung:Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.335 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.335 Nr. ...".Januar 2024
Form und Inhalt: 1. Kurzbeschreibung:
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Wilnsdorf wurde 2022/23 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 183 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1829 bis 2018 erstrecken. Es dokumentiert das Wirken der Kirchengemeinde Wilnsdorf v.a. für den Zeitraum ihrer Selbstständigkeit von 1892-2011. Im Laufe der Geschichte war die Kirchengemeinde Wilnsdorf immer wieder pfarramtlich verbunden und vereinigt mit der Kirchengemeinde Rödgen. Daher sollte bei Recherchen auch das Archiv der Kirchengemeinde Rödgen berücksichtigt werden (LkA EKvW 4.7).
2. Geschichte (Quelle: Jens Murken, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen, Band 3):
In den 1530er Jahren wandte sich Graf Wilhelm der Reiche dem Luthertum zu und führte die Reformation in seinem Herrschaftsgebiet ein. So wurde auch in Wilnsdorf mit Heinrich Naurath der erste lutherische Pfarrer eingeführt. Schon im 16. Jahrhundert wurden die Pfarrstellen von Wilnsdorf und Rödgen zwischenzeitlich aufgrund der Vermögensverhältnisse der Gemeinden von einem Pfarrer versorgt. 1579/81 wurde die reformierte Lehre eingeführt und sowohl in Wilnsdorf als auch in Rödgen reformierte Pfarrer eingesetzt. Im Zuge der Gegenreformation entstanden die katholischen Gemeinden in Rödgen und Wilnsdorf. Seit 1649 wurden die beiden evangelischen Kirchspiele wieder verbunden und von nun an von Rödgen aus von einem reformierten Pfarrer versorgt. Die Pfarrstelle in Wilnsdorf blieb bis 1852 dem katholischen Geistlichen vorbehalten. Die 1791 eingeweihte Wilnsdorfer Kirche diente bis 1852 als Simultankirche den Gemeinden beider Konfessionen. Seit 1852 nutzte die katholische Kirchengemeinde das ehemalige Hauptzollamt für ihre Gottesdienste.
1892 wurde die pfarramtliche Verbindung mit Rödgen aufgelöst und mit der Eingemeindung der Ortschaften Ober-, Mittel- und Unter-Wilden aus den Kirchengemeinden Burbach und Neunkirchen die selbständige Kirchengemeinde Wilnsdorf zum 1.7.1892 errichtet (KA 1892, 57). Nachdem 1894 bereits ein neues Pfarrhaus mit Konfirmandensaal gebaut werden konnte, wurde am 20.4.1913 die neu erbaute Kirche in Wilnsdorf eingeweiht.
Während der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen in der NS-Zeit schloss sich die Wilnsdorfer Gemeinde der Bekennenden Kirche an. Pfarrer Siegfried Stein wurde als Christ jüdischer Herkunft im Oktober 1944 in Zwangsarbeitslager deportiert, aus dem er im Mai 1945 zurückkehrte.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde im Ortsteil Wilgersdorf immer wieder der Wunsch nach einer besseren geistlichen Versorgung laut. Der Versuch einen gemeinsamen Seelsorgebezirk mit den Ortschaften Ruderdorf und Gernsdorf aus der Kirchengemeinde Netphen zu bilden wurde nach kurzer Zeit 1951 wieder eingestellt. Erst am 21.5.1967 wurde die neue Kirche in Wilgersdorf eingeweiht, die anstelle der alten Kapellenschule erbaut worden war. Zum 1.6.1980 wurde eine zweite Pfarrstelle für den Pfarrbezirk Wilgersdorf errichtet.
Am 1.12.2002 wurde das Gemeindezentrum in Wilden eingeweiht.
Zum 1.1.2004 wurde die 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde in zwei Pfarrstellen geteilt. (KA 2003, 388). Die Selbständigkeit der Kirchengemeinde Wilnsdorf endete mit der Vereinigung mit der Kirchengemeinde Rödgen zum 1.1.2011 zur Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf. (KA 2011, 56).
3. Form:
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die das Aktenzeichen, falls es auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
4. Benutzung:
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.335 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.335 Nr. ...".
Januar 2024
- Bestandssignatur
-
4.335
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.21. Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein
- Bestandslaufzeit
-
1829-2018
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1829-2018