Monografie | Verordnung
Hoken-Ordnung für die Fürstliche Residenz-Stadt Wolfenbüttel : den 6ten Martii 1751
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10896430
- Extent
-
[4] Bl. ; 4°
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
[Carl H. zu Br. u. L.]
VD18 10896430
- Contributor
-
Karl
- Published
-
[S.l.] , 1751 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:49 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Associated
- Karl
Time of origin
- [S.l.] , 1751 -
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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ... fügen hiemit zu wissen ... daß ohne Vorwissen der Obrigkeit keine in Unserer Residenz-Stadt Wolfenbüttel ... belegene Häuser, Aecker, Wiesen, Gärten ... verkaufet, oder sonsten veräußert ... werden sollen ... : Gegeben in Unserer Vestung Wolffenbüttel, den 21. Novembris 1744
![Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach die Abgaben, welche von denjenigen auswärtigen Juden zu entrichten, die Unsere Fürstl. Residenz Wolfenbüttel, insonderheit die Jahrmärkte daselbst, mit oder ohne Waaren besuchen, bis daher unbestimmt gewesen... : [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 28sten Oct. 1751]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/73c70fc8-1512-4609-a4d7-220a68c62a13/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach die Abgaben, welche von denjenigen auswärtigen Juden zu entrichten, die Unsere Fürstl. Residenz Wolfenbüttel, insonderheit die Jahrmärkte daselbst, mit oder ohne Waaren besuchen, bis daher unbestimmt gewesen... : [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 28sten Oct. 1751]
![Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. fügen hiemit zu wissen: Ob gleich in dem Titulo XIII. der Heinrichstädtischen Statuten und Privilegien heilsamlich verordnet ist/ daß ohne Vorwissen der Obrigkeit keine in Unserer Residenz-Stadt Wolfenbüttel ... Häuser/ Aecker/ Wiesen/ Gärten/ und andere unbewegliche Güter versetzet/ verkaufet ... sondern die ... Contractus ... in die respective Ambts- und Gerichts-Bücher ... eingetragen werden sollen ... : [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel/ den 21. Novembris 1744.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5bd12eaa-f1e0-47e2-bffa-218411519711/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. fügen hiemit zu wissen: Ob gleich in dem Titulo XIII. der Heinrichstädtischen Statuten und Privilegien heilsamlich verordnet ist/ daß ohne Vorwissen der Obrigkeit keine in Unserer Residenz-Stadt Wolfenbüttel ... Häuser/ Aecker/ Wiesen/ Gärten/ und andere unbewegliche Güter versetzet/ verkaufet ... sondern die ... Contractus ... in die respective Ambts- und Gerichts-Bücher ... eingetragen werden sollen ... : [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel/ den 21. Novembris 1744.]
![Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiermit zu wissen; Nachdem auf Unsere ... Verfügungen die Gassen in Unser Residenz-Stadt Wolfenbüttel an einigen Orten ziemlich verbessert, und in guten Stand gesetzet worden, und dann Unsere ... Meinung auch dahin abzielet, daß dieses ... zur Zierde der Stadt dienende Werk ferner vortgesetzet, und zu mehrer Bequemlichkeit der Gehenden ... durchgehends an den Häusern breite Steine geleget werden mögen ... : [Geben Salzthal den 26ten October 1747.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b6f79737-c8bf-4a68-ba28-b4284b6be4fc/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiermit zu wissen; Nachdem auf Unsere ... Verfügungen die Gassen in Unser Residenz-Stadt Wolfenbüttel an einigen Orten ziemlich verbessert, und in guten Stand gesetzet worden, und dann Unsere ... Meinung auch dahin abzielet, daß dieses ... zur Zierde der Stadt dienende Werk ferner vortgesetzet, und zu mehrer Bequemlichkeit der Gehenden ... durchgehends an den Häusern breite Steine geleget werden mögen ... : [Geben Salzthal den 26ten October 1747.]
![Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. urkunden hiemit: Demnach bishero in den hiesigen Landen der seltsame Gebrauch noch üblich gewesen ist, daß, wenn etwas zu verrichten oder zu machen ist, dessen die Obrigkeit zu Vollstreckung der Lebens- und anderer schweren Leibes-Strafen bedarf, die Gilden mit grossen Solennitäten und Kosten zusammen gefodert [!], und mit allen Mitgliedern zu solcher Arbeit gezogen werden müssen ... So wird derselbe hiemit ... abgeschaffet, und wollen Wir ... daß hinfüro jeder Meister, von dem dergleichen Arbeit verlanget wird, solche mit seinen Gesellen zu übernehmen schuldig seyn ... : Gegeben Salzthal, den 1sten Julii, 1751.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/21a1b2b6-624b-43eb-a838-2a500670632c/full/!306,450/0/default.jpg)