Christophori Besoldi IC. Recapitulatio Monetalium Quaestionum : Quator Responsis Iuris Comprehensa. I. Ob ein Güldtverkauffer, so gut Gelt empfangen, mit geringhältiger oder gesteigerter Müntz, die HauptSum[m] wider an sich lösen möge ... II. Ob eine gemeine Statt, so an einer grossen Auffnam, den Thaler für sechs Gülden empfangen: solchen nach abfall der Sorten, pro ein Gülden, dreyssig Creutzer, widerumb erstatten müsse? III. Ob einer, so bey gutem Gelt, auff Zinß oder Ziel etwas verkaufft, und nachmaln, zur zeit als der Thaler pro sechs Gülden verschoben worden, solchen also angenommen: durch einig RechtsMittel, diesen Schaden wider einkommen könne? IV. Ob einer, so umb hochgesteigertes Gelt, ligende Güter verkaufft, dannenhero erlittenen Nachtheils, sich widerumben zu erholen habe? Quibus in hac iterata editione accessit, aliud adhuc Iuris Responsum: Wie nach reducirung der Müntz Sorten, ein billichmässige Zahlordnung zumachen?

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Weitere Titel
Ein Rahtliches Bedencken. Wie nach reducirung der Müntz Sorten, ein billichmässige Zahlordnung, zu machen?
Recapitulatio Monetalium Quaestionum
Geld Münze Hauptsumme Stadt Taler Gulden Kreuzer Zins
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Decis. 19#Beibd.1 a
VD17
VD17 14:060391K
Umfang
103 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Text dt. - Enth. ausserdem: Ein Rahtliches Bedencken. Wie nach reducirung der Müntz Sorten/ ein billichmässige Zahlordnung/ zu machen?

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Tübingen
(wer)
Wild
(wann)
1625
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11174382-1
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:39 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 1625

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