Bestand
Amtsgericht Bremen - Vereinsregister (Bestand)
Enthält: Akten über erloschene Vereine
Geschichte des Bestandsbildners: In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten (sachliche Zuständigkeit) geführt. In das Vereinsregister werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gebildeten Vereine (Vereinsrecht) eingetragen, die dies beantragen. Vereine, die bereits vor Inkrafttreten des BGB bestanden haben, werden nicht in das Vereinsregister aufgenommen.
Im Vereinsregister werden Neueintragungen, sämtliche Änderungen und Löschungen vermerkt. Die Neueintragung wird im Amtsblatt veröffentlicht. Das Vereinsregister kann nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 55a BGB) elektronisch geführt werden.
Üblicherweise, jedoch fakultativ, nimmt der eingetragene Verein die Abkürzung e. V. mit in den Namen auf.
Die Eintragung eines Vereines in das Vereinsregister ist nach § 59 BGB nach Anmeldung möglich. Der Anmeldung müssen die Satzung in Abschrift sowie die Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstandes beigefügt werden.
Sowohl für den erstmaligen Antrag auf Eintragung als auch für Änderungsanträge genügt es, wenn die Zahl der Vorstandsmitglieder unterzeichnet, welche die Satzung zur Vertretung des Vereins bestimmt. Für die Anmeldung von Eintragungen (auch Änderungen bzw. Löschungen) in das Vereinsregister müssen die Unterschriften öffentlich beglaubigt sein (§ 77 BGB). Die öffentliche Beglaubigung erfolgt durch einen Notar; daneben gibt es in verschiedenen Ländern weitere Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Vereinsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative Publizität). Daher kann jeder aus dem Vereinsregister ohne Begründung einen Auszug (Vereinsregisterauszug bzw. VR-Auszug) oder Ausdruck (Vereinsregisterausdruck bzw. VR-Ausdruck) über eine Eintragung anfordern. Seit dem 1. Januar 2007 kann über das bundesweite Registerportal jederzeit in den Vereinsregistern aller Bundesländer recherchiert werden, soweit diese in elektronischer Form geführt werden.
- Bestandssignatur
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4.75/7
- Umfang
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10
- Kontext
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Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 4. Staatliche Stellen und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen >> 4.3. Verfassung, Recht und Justiz
- Bestandslaufzeit
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1900 - 2004
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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30.06.2025, 11:55 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1900 - 2004