Sachakte
Stift Essen (Abschriften von Urkunden und Akten)
Enthaeltvermerke: Enthält v.a.: Abschied des niederrheinisch-westfälischen Kreistages in Essen, (1542); Schreiben Herzog Wilhelms von Jülich-Kleve-Berg an die Äbtissin Irmgard von Diepholz wegen einer möglichen Bedrohung des Friedens durch den Herzog von Braunschweig, (1563); Nachrichten zum Verhältnis des Stifts Essen zum Reich (insbesondere Reichssteuern) und zum rheinisch-westfälischen Reichskreis, (1533-1599); Vertrag zwischen Äbtissin, Kapitel und Ständen des Stifts Essen wegen der Reichs- und Kreissteuern, (1565); Vertrag zwischen Äbtissin, Kapitel und Ständen des Stifts Essen wegen rückständiger Kreissteuern, (1575); Schreiben des Reichpfennigmeisters Zacharias Geizkofler von Gailenheim an Fürstäbtissin Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim wegen der Türkensteuer, (1592); 2 Schatzungsregister des Stifts, nach Orten gegliedert, 16. Jh.; Schatzungsregister des Stifts, nach Orten gegliedert, angelegt im Rahmen der Erhebung der Türkensteuer, 1551-1552; Register der Regaliensteuer des Stifts, nach Orten gegliedert, (1590, 1594); historische Nachrichten zur Verwicklung des Stifts in Reichsangelegenheiten, das Verhältnis des Stifts zu Kurbrandenburg, die Verwicklung in kriegerische Auseinandersetzungen, (1615, 1658-1744); Vertrag zwischen Friedrich I., König von Preussen, und der Äbtissin Bernhardine Sophia von Ostfriesland, wegen militärischer Fragen, (1705); Vertrag zwischen Friedrich I., König von Preussen, und der Äbtissin Bernhardine Sophia von Ostfriesland, wegen des Kreisaufgebotes, (1701); Kontributionsreglement des preussischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm für das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark (Druck), (1687); Reskripte der kleve-märkischen Regierung an die fürstliche Kanzlei in Essen wegen des Kreiskontingents, (1735); gedruckte juristische Deduktion in Sachen der durch den König von Preussen als Herzog und Kleve beanspruchten Vertretung des Stifts Essen im Kontingent des niederrheinisch-westfälischen Reichskreises, (1495-1735) 1735; Rundschreiben der Äbtissin Franziska Christine von Pfalz-Sulzbach an den Reichstag zu Regensburg in Sachen Vertretung des Stifts Essen im Kontingent des niederrheinisch-westfälischen Reichskreises durch Preussen (inkl. gedruckter Beilagen), 1735; Schreiben Kaiser Karls VI. an den preussischen König, das Stift Essen im Streit um die Vertretung nicht zu beschweren, (1736); Antwortschreiben des preussischen Königs Friedrich Wilhelm I. nebst Anlagen, (1736). Enthält auch: Abschriften von Urkunden Kaiser Maximilians I., (1507)
- Archivaliensignatur
-
W 002, 110
- Kontext
-
Manuskripte II
- Bestand
-
W 002 Manuskripte II
- Indexbegriff Sache
-
Kreisstages
Reichssteuern)
Kreissteuern,
Reichpfennigmeisters
Türkensteuer,
Reagliensteuer
Kreisaufgebotes,
Kontributionsreglement
Reichstag
- Indexbegriff Person
-
Geizkofler, Zacharias
Gailenheim
Manderscheid-Blankenheim
Friedrich I., König von Preussen
Ostfriesland,
Pfalz-Sulzbach
Jülich-Kleve-Berg
Karls VI., Kaiser
Maximilian I.,, Kaiser
Diepholz
Friedrich Wilhelm I.
- Indexbegriff Ort
-
Essen
Braunschweig,
Kurbrandenburg,
Kleve
Mark
Regensburg
- Provenienz
-
Sammlungsregistraturbildner
- Laufzeit
-
(1488-1744) 16. Jh. - Anfang 19. Jh.
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:53 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Beteiligte
- Sammlungsregistraturbildner
Entstanden
- (1488-1744) 16. Jh. - Anfang 19. Jh.
Ähnliche Objekte (12)

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue: Nachdem des Lutherischen Schulmeisters zu Sintzheim Sohn, Nahmens Dieterich Müller, so seiner Statur eine kurtze gesetzte Persohn, starcke lange schwartzbraune Haar, etwas scheele Augen, und ein rund bleiches Angesicnt, seines Alters 21. Jahr, in Puncto attentatae Sodomiae kurtzhin zu gemeltem Sintzheim an dem Pranger gestellet, und darauff nach abgeschworner Urpfede Unserer sämbtlicher Chur- und Fürstlicher Landen, auch beyder Bischthümber Wormbs und Speyer auff ewig verwiesen worden ... : Düsseldorff den 22. Sept. 1728

Liebe Getreue; Uns ist zu vernehmen vorgekommen, was massen die hin und wieder in hieruntigen Landes bereits aufgangene Land-Maaß-Kösten, ... der diesjährigen Steuer- und Pensions-Repartition nicht beygenohmen worden ... : Da Wir nun ... ernstlichst wollen, daß ermelten Bedienten der denen Land-Messeren, wegen in vorigem Jahr vorgenohmener Land-Maaß, bezahlter Messungs-Lohn in denen Steuer- oder Pensions-Rechnungen mit fünff pro Cento Interesse in Ausgaab passirt werden solle ; ... Düsseldorff, den 16. Junii 1744
![Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Es ist voraus bekant, was gestalt weyland Unseres in Gott ruhenden Groß-Herrn-Vatteren Pfaltz-Graffen und Hertzogen Wolffgang Wilhelmen, wie auch Unseres Herrn Vattern Philipp Wilhelmen Churfürsten zu Pfaltz, so dan Unseres Herrn Bruderen Churfürsten Johann Wilhelmen zu Paltz Durchl. Lbdn. höchst- und löblichen Andenckens, bey denen in vorwehrenden Friedens-Zeiten mißlich angeschienenen Läufften, Unsere Sämbtliche Gülich- und Bergische Adlich- und sonstige Lehen-Leute öffters zur Musterung und würcklicher Dienstleistung auffzubiethen vermüssiget gewesen seyen ... : [Düsseldorff den 28. Maii 1729]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f51f1c66-93f5-4fc7-97ac-6a2ed6009d44/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Es ist voraus bekant, was gestalt weyland Unseres in Gott ruhenden Groß-Herrn-Vatteren Pfaltz-Graffen und Hertzogen Wolffgang Wilhelmen, wie auch Unseres Herrn Vattern Philipp Wilhelmen Churfürsten zu Pfaltz, so dan Unseres Herrn Bruderen Churfürsten Johann Wilhelmen zu Paltz Durchl. Lbdn. höchst- und löblichen Andenckens, bey denen in vorwehrenden Friedens-Zeiten mißlich angeschienenen Läufften, Unsere Sämbtliche Gülich- und Bergische Adlich- und sonstige Lehen-Leute öffters zur Musterung und würcklicher Dienstleistung auffzubiethen vermüssiget gewesen seyen ... : [Düsseldorff den 28. Maii 1729]

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen kund, und fügen hiemit Männiglichen zu wissen: Nachdem Uns seither Unserer angetrettener Lands-Regierung durch die offt- und vielmahlen einlangende unterthänigste Berichtere und Klag-Schrifften höchst mißfällig zu vernehmen vorkommen, was Gestalten in Unseren sowohl als anderen zu denen Ritter-Sitz und übrigen in hiesigen Unseren Hertzogthümberen gelegenen Gütheren gehörigen Erb- und sonstigen Büschen ohnauffhörliche Diebereyen von denen sich gar zusammen rottirenden Busch- und Holtz-Dieben begangen werden: Wir aber diesen straffbaren Unternehmungen länger zuzusehen gnädigst nicht gemeint ... : Düsseldorff den 7. May 1728

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Uns Höchstmißfälligst zu vernehmen vorkommen, auch in der That selbst verspühret haben, daß auff Veranlassung ein- und anderen Zancksüchtigen Gemüths Unsere Beambte durch die von diesen pro & contra ertheilende Recessus in allerhand Conflictus Jurisdictionis eingeführet, und dardurch allerhand böse Folgerungen excitiret worden seyen, Wir aber diese zur Schmählerung der Justitz gereichende Unternehmungen gäntzlichen abgestellet gnädigst wissen ... wollen ... : Düsseldorff den 12. Augusti 1730
![Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Lieber Getreuer; Uns ist auß denen von ... Unserer Beambten eingesandten ... Berichteren ... zu vernehmen vorkommen, was massen bey denen Unseren Stewr erhebenden Bedienten auffgetragenen Stewr-Empfängen unter anderen die Chur-Bayerischen doppelt, und einfache Caroliner, Hertzog-Würtenbergische Everhardiner ... zu Zahlung deren Stewr-Schuldigkeiten hergegeben werden wollen, Unsere gnädigste Intention aber dahin abziehlet, daß ausser Unserer eigener Müntz bey Abführung det [der] Stewren keine von obgemeldeten Golt-Stückeren angenohmen werden sollen : Düsseldorff den 11. Octobris 1735](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b257c142-3619-4992-94ad-85a5040b6d99/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Lieber Getreuer; Uns ist auß denen von ... Unserer Beambten eingesandten ... Berichteren ... zu vernehmen vorkommen, was massen bey denen Unseren Stewr erhebenden Bedienten auffgetragenen Stewr-Empfängen unter anderen die Chur-Bayerischen doppelt, und einfache Caroliner, Hertzog-Würtenbergische Everhardiner ... zu Zahlung deren Stewr-Schuldigkeiten hergegeben werden wollen, Unsere gnädigste Intention aber dahin abziehlet, daß ausser Unserer eigener Müntz bey Abführung det [der] Stewren keine von obgemeldeten Golt-Stückeren angenohmen werden sollen : Düsseldorff den 11. Octobris 1735

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Uns ist annoch gnädigst erinnerlich, was Wir euch wegen der, Unserm Hoff-Cammer-Rathen Peteren Dhamen, als vormahligem Frantzösischen Contributions-Einnehmeren annoch gebührender Indemnisation unterm 21. Febr. vorigen Jahrs anzubefehlen ... wie Wir nun den, zu obiger Indemnisaton erforderlichen Lands-Beytrag auff einige Zeit, und folglich für Unsere Unterthanen gar erträglich, einzutheilen Uns gemüssiget befunden haben ... : Düsseldorff den 9. Novembris 1729
![Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor; Liebe Getreue; Euch ist vorab bekent, was gestalten Wir vorm abgeloffenem jüngerem Jahr-Gang zur fürdersambster Besorgung der bey gegenwärtigen gefährlichen Kriegs-Zeiten so wohl besonders erforderlicher als sonst übriger gemeiner Lands-Nothdurfften, Unsere getreue liebe Gülich- und Bergische Land-Stände von Räthen Ritterschafft und Haupt-Städten auff den 2ten nechst verflossenen Monaths Septembris nach Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Düsseldorff zum gemeinen Landt Tag zu beschreiben gnädigst bewogen worden ... : [Düsseldorff den 2. Decemb. 1734]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/752e0185-3b05-4a2f-b0c7-e05330740a71/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor; Liebe Getreue; Euch ist vorab bekent, was gestalten Wir vorm abgeloffenem jüngerem Jahr-Gang zur fürdersambster Besorgung der bey gegenwärtigen gefährlichen Kriegs-Zeiten so wohl besonders erforderlicher als sonst übriger gemeiner Lands-Nothdurfften, Unsere getreue liebe Gülich- und Bergische Land-Stände von Räthen Ritterschafft und Haupt-Städten auff den 2ten nechst verflossenen Monaths Septembris nach Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Düsseldorff zum gemeinen Landt Tag zu beschreiben gnädigst bewogen worden ... : [Düsseldorff den 2. Decemb. 1734]
![Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Liebe Getreue; Euch ist annoch unterthänigst erinnerlich, was Wir wegen Fortschaff- und Austilgung der Vagabunden und Zigeuner so wohl als anderen Herren-losen Gesindels aus hieruntigen Unseren Landen für gemessene und scharffe Edicta offtwiederhohlter ergehen und aller Orthen verkünden lassen ... : [Düsseldorff den 4. Augusti 1733]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/66e83568-0af6-4ae1-bbdc-7aeefc342828/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Liebe Getreue; Euch ist annoch unterthänigst erinnerlich, was Wir wegen Fortschaff- und Austilgung der Vagabunden und Zigeuner so wohl als anderen Herren-losen Gesindels aus hieruntigen Unseren Landen für gemessene und scharffe Edicta offtwiederhohlter ergehen und aller Orthen verkünden lassen ... : [Düsseldorff den 4. Augusti 1733]
![Serenissimus Elector. Indeme Ihrer Churfürstl. Durchleucht glaubhafft, jedoch Höchst-Mißfälligst zu vernehmen vorkommen, anbey es auch bey Ablegung deren Steur- und Pensions-Rechnungen die tägliche Erfahrnüß zu Tage leget, was Massen in verschiedenen Dero Aempteren über das von Beambten, Ritterbürtigen, Scheffen und Vorsteheren, fort Meist-Beerbten, denen hierumb erlassenen Edictis zufolg Ordnungsmäßig geschlossen- und unterschriebenes Directorium solche nahmhaffte Summen subdividiret, daß durch allsolch Höchst-verbotten- und straffbahr heimbliche Beysetzungen Dero Unterthanen nicht nur überhoben, sonderen auch dardurch auff die lange Zeit zu Grund gerichtet : [Düsseldorff, den 18. Sept. 1733]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2b69da38-0e7d-4c16-b898-9fbc402fbb45/full/!306,450/0/default.jpg)
Serenissimus Elector. Indeme Ihrer Churfürstl. Durchleucht glaubhafft, jedoch Höchst-Mißfälligst zu vernehmen vorkommen, anbey es auch bey Ablegung deren Steur- und Pensions-Rechnungen die tägliche Erfahrnüß zu Tage leget, was Massen in verschiedenen Dero Aempteren über das von Beambten, Ritterbürtigen, Scheffen und Vorsteheren, fort Meist-Beerbten, denen hierumb erlassenen Edictis zufolg Ordnungsmäßig geschlossen- und unterschriebenes Directorium solche nahmhaffte Summen subdividiret, daß durch allsolch Höchst-verbotten- und straffbahr heimbliche Beysetzungen Dero Unterthanen nicht nur überhoben, sonderen auch dardurch auff die lange Zeit zu Grund gerichtet : [Düsseldorff, den 18. Sept. 1733]

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Ihr errinnert euch annoch unterthänigst, was Wir euch verschiedentlich wegen gehorsambster Vollstreckung deren von Uns euch gnädigst aufftragender Verrichtungen, und zwaren letzthin unter würcklicher Straff von sechs Rthlr. in der euch dabey bestimmender Zeit gnädigst anbefohlen haben ... : Düsseldorff, den 1. Martii 1735$
