Akten

Appellationis Auseinandersetzung um das Brauen und Mälzen zum Hausgebrauch

Kläger: (2) Bürgerschaft der 3 letzten Stände in Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Brauerkompanie zu Greifswald (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Hinrich Christian Garling (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 14.04.1746 Jacob Israel Labesius (A) Bekl.: Johann Ephraim (?) Vernow (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 21.04. , 01.06. und 13.07. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 23.04., 03.06. und 15.07. legen die Kl. am 02.09. ihren Schriftsatz vor. Seit Jahrzehnten versucht die Brauerkompanie den Kl.n das Recht streitig zu machen, zum Hausgebrauch brauen und mälzen zu dürfen, den Kl.n ist es aber bis zum jahr 1739 gelungen, dieses Recht zu verteidigen. In diesem Jahr haben die Brauer vor dem Greifswalder Rat ein Urteil erstritten, das nur die Bürger ersten Standes brauen und mälzen dürfen, allen anderen dies verboten sei. Dagegen appellieren die Kl. an das Hofgericht, das das Urteil des Ratsgerichts in zwei Instanzen bestätigt und wenden sich schließlich an das Tribunal, um ihre alten atürlichen" Rechte zu verteidigen. Das Tribunal fordert am 24.11.1744 die Akten der Vorinstanz an, am 18.01.1745 bitten die Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten, die sie am 22.01. erhalten. Am 03.05. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 07.05. auf den 11.05. ansetzt. Am 05.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 01.09. fordert das Tribunal auch die Akten der Erstinstanz an. Am 18.10. bitten die Kl. um Eröffnung dieser Akten, die das Tribunal am 22.10. auf den 25.10.1745 ansetzt. Am 24.01.1746 erläßt das Tribunal den Kl.n die Bezahlung der Prozeßkosten in den Regierungsinstanzen, bestätigt aber ansonsten deren Urteile. Am 04.03.1746 legen die Kl. dagegen restitutio in integrum ein, bitten aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 05.03. erhalten. Am 14.04. legen sie ihren Schriftsatz vor, am 04.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.10. lädt das Tribunal die Parteien auf den 08.11. zu einem Vorbescheid vor. Am 01.11. bitten die Bekl. um Terminverlegung, am selben Tag lädt das Tribunal auf den 22.11. ein. Der Vorbescheid findet statt, der Anwalt der Bekl. ist aber nicht umfassend genug bevollmächtigt, um die Vorschläge der Kl. annehmen zu können und bietet an, binnen 3 Wochen deren Stellungnahme einzuholen, die am 14.12.1746 eingeht und in der die Bekl. die Vergleichsvorschläge ablehnen und um ein Urteil bitten. Am 23.01.1747 bestätigt das Tribunal sein Urteil, am 24.02.1747 sendet es die Akten an die Landesregierung zurück.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht zu Greifswald 1738-1739 2. Ratsgericht zu Greifswald 1739 4. Pommersche Landesregierung 1739-1743 3. Pommersche Landesregierung 1743-1744 4. Tribunal 1744-1746 5. Tribunal 1746-1747

Prozessbeilagen: (7) Urteile der Pommerschen Landesregierung vom 09.06.1722, 23.01.1743, 15.01.1744; vom Greifswalder Notar Georg Samuel Lange aufgenommene Appellation vom 23.01.1744; Auszug aus den Greifswalder Brauerordnungen von 1640 und 1708; Greifswalder Ratsgerichtsurteile vom 28.02.1718, 28.03.1729, 12.08.1735, 29.12.1738 und 16.03. sowie 22.06.1739; Schriftsätze der Kl. an die Landesregierung vom 11.12.1739 und 10.06.1743; Bescheid des Greifswalder Rates vom 18.04.1744; Erklärung der Greifswalder Windmüller Jacob Jarmer und Johann Martin Schmidt vom 15.08.1744; von Tribunalsbote C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 10. und 14.12.1744; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Gröning vom 06.03.1745 und der Kl. für Dr. Zylius vom 03.05.1745 (mit den Siegeln der Greifswalder Ämter); Schreiben des Amtes der Schmiede in Wolgast an das Amt der Schmiede in Greifswald vom 26.03.1746; Schreiben des Amtes der Weiß- und Fastbäcker zu Stralsund an die Weiß- und Fastbäcker zu Greifswald sowie der Stralsunder Schneider-, Schmiede- und Schusterämter an dieGreifswalder Schneider-, Schmiede- und Schusterämt ervom 24.03.1746; Auszug aus dem protokoll des Vorbescheids vom 22.11.1746; Protokoll des Greifswalder Ratsgerichts vom 04.03.1729; von Tribunalsbote Gottfried Nowander ausgestellte Übergabequitung für die Akten der Vorinstanz vom 16.03.1747

Archivaliensignatur
(1) 0264
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 452

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1640-1744) 21.04.1744-28.02.1747 (1747)

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1640-1744) 21.04.1744-28.02.1747 (1747)

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