Sachakte

Verordnung: Die bisherigen Leibzollbefreiungen von Juden, wenn dieselben bei Hochzeiten, Beschneidung und dergleichen Verrichtungen das Land wechseln, werden ab sofort aufgehoben, da viele Verwirrungen angerichtet wurden. Alle Juden, ob arm oder reich, haben diesen Zoll zu entrichten

Archivaliensignatur
E 3 A, 59/73
Bemerkungen
nur Xerokopien

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1778 Februar 12

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1778 Februar 12

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