Sachakte
Verordnung: Die bisherigen Leibzollbefreiungen von Juden, wenn dieselben bei Hochzeiten, Beschneidung und dergleichen Verrichtungen das Land wechseln, werden ab sofort aufgehoben, da viele Verwirrungen angerichtet wurden. Alle Juden, ob arm oder reich, haben diesen Zoll zu entrichten
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 59/73
- Bemerkungen
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nur Xerokopien
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1778 Februar 12
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1778 Februar 12