Gliederung

08.09 Kämmerei (A VIII)

Die Finanzen der Stadt Münster wurden seit dem späten Mittelalter in weiten Teilen von der Stadt-Kämmerei verwaltet. Sie war auch formal für die Eintreibung landesherrlicher Steuern und die dafür erforderlichen Schatzungen zuständig. In Münster standen ihr zwei Ratsmitglieder als Kammerherren vor. Diese waren verpflichtet jährlich dem Rat, Vertretern der Gilden bzw. nach 1661 fürstbischöflichen Beamten als Kontrollinstanzen eine umfangreiche Abrechnung ihrer Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Die offizielle Rechnungslegung markierte als Ritual den Abschluss einer Amtsperiode des Rates und fand unmittelbar vor dessen Neuwahl statt. Wenngleich die Rechnungen kontinuierlich vorliegen, sind sie für das späte 16. und 17. Jahrhundert in verschiedenen Varianten überliefert. Für manche Jahrgänge existieren nämlich neben den finalen, niedergelegten Rechnungen (vgl. 08.11.01) als Rapiarium (Notiz-Kladde, vgl. 08.11.02) bezeichnete Vorstufen. Ab den 1660er Jahren sind ausschließlich die niedergelegten Kämmerei-Rechnungen überliefert.

Kontext
Ratsarchiv (bis 1802) >> 08 Vermögen der Stadt (A VIII)
Bestand
A-RatsA Ratsarchiv (bis 1802)

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:25 MESZ

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