Monografie | Verordnung

Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen die zeitherige Erfahrung ergeben, daß von vielen die Feyer des dritten Tages derer drey hohen Feste, wie auch einiger andern ... diese Tage, ohne des Gottesdienst zu besuchen ... zugebracht, ja öfters zum Müssiggang und dessen Folgen angewendet ... : [So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 22. Julii 1783.]

Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen die zeitherige Erfahrung ergeben, daß von vielen die Feyer des dritten Tages derer drey hohen Feste, wie auch einiger andern ... diese Tage, ohne des Gottesdienst zu besuchen ... zugebracht, ja öfters zum Müssiggang und dessen Folgen angewendet ... : [So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 22. Julii 1783.]

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Wc 1680, 4° (24)
VD 18
11180943
Umfang
[2] Bl. ; 2°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
[Carl August, H.z.S.]

Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[Weimar] , 1783

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
DOI
doi:10.25673/63602
URN
urn:nbn:de:gbv:3:1-669013
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 12:29 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • [Weimar] , 1783

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