Monografie
Rechtlichs und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwantzig Batzen, wie damaln im Röm: Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: Ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zwantzig, oder nur zwantzig zu empfahen
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[14] Bl.
- Anmerkungen
-
Signaturformel: A - C4, D2
Enth. am Ende des Werkes eine lat. Zusammenfassung
- Identifier
-
VD17 1:002323T
- Standort
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- .5 D 28#10
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11397083-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 14:07 MESZ
Entstanden
- Erffurt : Birckner, 1625
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