Rechtlichs und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwantzig Batzen, wie damaln im Röm: Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: Ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zwantzig, oder nur zwantzig zu empfahen
- Alternative title
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rechtliches notwendiges Bedenken über Frage Geld auf Zins Reichstaler
- Location
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Bamberg, Staatsbibliothek -- .5 D 28#10
- VD17
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VD17 1:002323T
- Dimensions
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4°
- Extent
-
[14] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Signaturformel: A - C4, D2
Enth. am Ende des Werkes eine lat. Zusammenfassung
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Erffurt
- (who)
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Birckner
- (when)
-
[ca. 1625]
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11397083-5
- Last update
-
16.04.2025, 8:33 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Birckner
Time of origin
- [ca. 1625]
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Rechtlichs und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken/ Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren/ Gelt auff Zinß angelegt/ den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwantzig Batzen/ wie damaln im Röm: Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: Ob er schuldig/ wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen/ und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler/ allein vier und zwantzig/ oder nur zwantzig zu empfahen
