Archivale
Kläger: Johann Täntzer, Holzhändler in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Heinrich Meyer, Holzhändler und Bürger zu Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (primae); Beweisführung durch Kaufmannsbücher und einen körperlichen Eid in einem Streit um eine Forderung des Beklagten in Höhe von 13495 Mark lübisch gegen den Kläger aus einer Bürgschaft und einem Vorschuß zum Kauf einer Partie Eichen und zum Flößen der Eichen aus der Mark Brandenburg nach Hamburg; Kläger-Einrede der Verjährung
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Moritz Wilhelm von Gülich (junior). Beklagter: Dr. Henrich Wilhelm Erhardt. Nebenbeklagter: Dr. Johann Georg von Gülich (senior).- Instanzen: 1. Obergericht 1667-1673. 2. Reichskammergericht 1673-1674.- Darin: Vertrag über den Verkauf einer Partie Eichen durch die Erben des Dietrich von der Krentze als Zessionare des Daniel Heinrich von Rochow, Domherr zu Brandenburg und Gutsbesitzer, an den Kläger und seinen Kompagnon Gottfried Schumann unter Bürgschaft des Beklagten und eine Schadlosverschreibung des Klägers für den Beklagten 1660; Geschäftsbriefe, Auszüge aus den Kaufmannsbüchern, Quittungen und Rechnungen u.a. des Christoph Strahl in Brandenburg und des Paul Höckel, Bevollmöchtigter des Klägers, 1660-1671 (passim); Interimsvergleich von 1664 und Vergleich von 1666 zwischen den Parteien.
- Reference number
-
211-2_T 3
- Former reference number
-
T 25
- Further information
-
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11382 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
- Context
-
Reichskammergericht >> T
- Holding
-
211-2 Reichskammergericht
- Date of creation
-
1660-1674
- Other object pages
- Last update
-
07.03.2025, 11:57 AM CET
Data provider
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1660-1674
Other Objects (12)

Kläger: Johann Täntzer, Holzhändler in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Heinrich Meyer, Holzhändler und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis (secundae); Anschuldigung des Meineides und Vollstreckung einer Schuldforderung trotz Rechtshängigkeit der Sache am Reichskammergericht in dem Streit um ein Geschäft mit einer Partie Eichen
