Archivale
Verurteilung in Aberacht +)
Regest: Johann Ludwig Graf zu Sulz, Hofrichter zu Rotweil, bekennt, daß der ehrbare Jacob Sprennger genannt Schwartz-Jacob, jetzt zu Rotwil, mit Urteil und rechtem Gericht den Hans Scherer genannt Schulther ++) von Reutlingen in die Aberacht des Hofes zu Rotwil erlangt und heut einschreiben lassen hat. Das sagt der Graf auf seinen Eid. Er kündet den genannten offen verschriebenen Aberächter aus dem Frieden in den Unfrieden, verbietet ihn seinen Freunden und erlaubt ihn und seine Güter dem genannten Kläger, auch seinen Feinden und allermänniglichem (= jedermann).
- Archivaliensignatur
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7958
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: auf der Rückseite: aufgedrücktes Insigel des Hofgerichts
Bemerkungen: +) Verblieb der Geächtete Jahr und Tag - die im Rechtsleben gebräuchliche Frist von 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen- in der Acht, so verfiel er der unlösbaren Aberacht oder Oberacht. (Erich Bayer, Wörterbuch zur Geschichte S. 7)
++) Auf der Rückseite geschrieben "Schuldter"
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
- Bestand
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
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1538 März 4, Montag nach Estomihi
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1538 März 4, Montag nach Estomihi