Bestand
Standesämter - Personenstandsregister (Bestand)
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Standesämter - Personenstandsregister
(Stand: 2.5.2022)
Geschichte des Personenstandsregisterwesens
Mit den Personenstandsgesetzen in Preußen von 1874 (gültig ab 1874) und im gesamten Reich von 1875 (gültig ab 1876) wurde das Standesamtswesen eingeführt und die Personenstandsdokumentation einheitlich staatlich kontrolliert und geführt, und zwar konfessionsunabhängig.
In preußischen Gebieten gibt es Personenstandsregister, getrennt nach Geburten, Heiraten und Sterbefällen, seit 1874, und im gesamten Reich (z.B. dann auch in Lippe) seit 1876.
Die Register werden doppelt geführt, d.h. Haupt- und Nebenregister bzw. ab 1938 Erst- und Zweitbuch, und getrennt gelagert.
Namensverzeichnisse bzw. Alphabetische (Namen-)Register zu den einzelnen Registerserien können vorhanden sein. Seit 1928 müssen für beide Überlieferungen (Erst- und Zweitregister) Namensverzeichnisse geführt werden.
Die Erstbücher werden beim zuständigen Standesamt, die Zweitbücher bei der unteren Standesamtsaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten aufbewahrt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Nordrhein-Westfalen allerdings festgelegt, dass die Zweitbücher aus der Zeit von 1874 bis zum 30. Juni 1938 zentral in den neu gegründeten Personenstandsarchiven in Brühl und Detmold aufbewahrt werden. Dabei war und ist das Personenstandsarchiv Rheinland für die Personenstandsnebenregister aus den Regierungsbezirken Düsseldorf, Aachen und Köln zuständig, das Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe in Detmold für die Sicherungsüberlieferung aus den Regierungsbezirken Münster, Arnsberg und Detmold.
Das novellierte Personenstandsgesetz mit Geltung vom 1. Januar 2009 regelt die weitere Übernahme von Personenstandsregistern neu.
Demnach müssen Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre nach der Schließung eines Registerjahresbandes (§ 5 Abs. 5 PStG 2007) den zuständigen Archiven angeboten werden; die Personenstands- und Sicherungsregister werden automatisch Archivgut, denn § 7 Abs. 1 PStG 2007 schreibt vor, dass diese Register dauernd aufzubewahren sind.
Seit Januar 2009 übernimmt das Kreisarchiv Warendorf die standesamtlichen Erstbücher (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) nach Ablauf der genannten Fortführungsfristen (Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre nach der Schließung eines Registerjahresbandes) von denjenigen Kommunen, die ihr Archiv im Kreisarchiv Warendorf deponiert haben.
Umfang / Zuständigkeit
Im Findbuch sind die Geburts-, Heirats- und Sterberegister bzw. -bücher (seit dem 01.07.1938) und - soweit gesondert als eigene Bände vorhanden - die Namensverzeichnisse (bzw. Alphabetische Register) zu den einzelnen Registerserien der Standesämter der Kommunen im heutigen Kreis Warendorf mit Ausnahme der Stadt Telgte seit 1874 bis zum Ablauf der jeweiligen Fortführungsfristen verzeichnet.
Die Register der Städte und Gemeinde wurden entgegen dem Provenienzprinzip zum Zwecke einer vereinfachten Benutzung in einem Bestand zusammengeführt.
Die Register der jeweiligen Kommune sind klassifiziert nach Geburten, Heiraten und Sterbefällen sowie Alphabetische Register, also Namensverzeichnissen zu den Registerserien der Standesämter in den Kommunen, wobei die heutige politische und nicht die historische Zuständigkeit bei der Klassifizierung zu Grunde gelegt wurde.
Der Bestand "Standesämter - Personenstandsregister" des Kreisarchivs Warendorf umfasst die standesamtlichen Personenstandsregister der Standesämter der Städte und Gemeinden des heutigen Kreises Warendorf.
Dies sind im Einzelnen die folgenden Kommunen mit den dazugehörigen Standesämtern:
1. Ahlen (mit den Standesämtern Ahlen-Amt, Ahlen-Stadt, Dolberg und Vorhelm)
2. Beckum (mit den Standesämtern Beckum-Land, Beckum-Stadt und Neubeckum)
3. Beelen (mit dem Standesamt Beelen)
4. Drensteinfurt (mit den Standesämtern Drensteinfurt und Rinkerode)
5. Ennigerloh (mit den Standesämtern Enniger/Vorhelm, Ennigerloh, Ostenfelde und Westkirchen)
6. Everswinkel (mit dem Standesamt Everswinkel)
7. Oelde (mit den Standesämtern Stromberg und Oelde)
8. Ostbevern (mit den Standesämtern Milte und Ostbevern)
9. Sassenberg (mit den Standesämtern Füchtorf und Sassenberg)
10. Sendenhorst (mit den Standesämtern Albersloh und Sendenhorst)
11. Wadersloh (mit den Standesämtern Liesborn und Wadersloh)
12. Warendorf (mit den Standesämtern Freckenhorst, Hoetmar, Velsen, Vohren und Warendorf)
(Alt- und Neuahlen, Stadt Ahlen, Dolberg, Heessen, Vorhelm)
Ahlen-Stadt
Im Standesamtsbezirk Ahlen-Stadt werden seit 1874 eigene Personenstandsregister geführt.
Mit der Auflösung des Amtes Ahlen 1969 gehören dessen ehemalige Gemeinden Dolberg, Alt- und Neuahlen zum Standesamtsbezirk Ahlen-Stadt.
Seit der kommunalen Neugliederung 1975 sind auch die Einträge aus Vorhelm in den Registern der Stadt zu finden.
Ahlen-Amt
Bis 1906 wurden die Personenstandsfälle aus Dolberg, Neu- und Altahlen und Heessen im Standesamt Ahlen-Amt geführt. 1907 erhielt Heessen ein eigenes Standesamt (1914 Amt Heessen).
In Dolberg wurden ab 1920 bis 1969 eigene Bücher geführt.
1969 wurde das Amt Ahlen aufgelöst. Rechtsnachfolgerin wurde die Stadt Ahlen.
Dolberg
Eigene Register wurden in Dolberg seit 1920 geführt.
Vorherige Geburten, Heiraten und Sterbefälle wurden im Standesamt Ahlen-Amt registriert.
Ab 1969 werden auch die Dolberger Einträge vom Standesamt der Stadt Ahlen eingetragen.
Vorhelm
Vorhelm bildete bis 1967 zusammen mit der Gemeinde Enniger einen eigenen Standesamtsbezirk. Teilweise finden sich auch Einträge aus der Gemeinde Sendenhorst in diesen Büchern. Die Bücher werden unter Ennigerloh, Enniger/Vorhelm geführt.
Ab 1968 bis 1974 wurden in Vorhelm und Enniger eigene Bücher geführt. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wurde das eigene Standesamt aufgelöst und die Aufgabe ging auf die Stadt Ahlen über.
(Stadt Beckum, Gemeinde Beckum, Lippborg, Neubeckum, Sünninghausen, Vellern)
Beckum-Stadt
Im Standesamtsbezirk Beckum-Stadt werden seit 1874 eigene Personenstandsregister geführt.
Mit der Auflösung des Amtes Beckum 1969 gehören dessen ehemalige Gemeinden Vellern und Beckum zum Standesamtsbezirk Beckum-Stadt.
Beckum-Land
Bis 1969 wurden die Personenstandsfälle aus den Gemeinden Beckum, Lippborg, Sünninghausen und Vellern im Standesamt Beckum-Land registriert. Ab 1881 hatte Lippborg ein eigenes Standesamt. Die Unterlagen befinden sich bei der Stadt Lippetal.
Mit der Auflösung des Amtes Beckum wurde auch das Standesamt Beckum-Land aufgelöst.
Die Gemeinde Lippborg wird Lippetal im Kreis Soest zugeordnet. Sünninghausen gehört seit 1970 zur Stadt Oelde.
Neubeckum
Seit 1900 bis zur Eingliederung in die Stadt Beckum 1975 wurden in Neubeckum eigene Bücher geführt.
(Beelen, Ostenfelde, Westkirchen)
Beelen
Die Gemeinden Beelen, Ostenfelde und Westkirchen bilden bis 1912 einen eigenen Standesamtsbezirk.
Ab 1912 wurden bis 1975 in den 3 Gemeinden jeweils eigene Bücher geführt.
Beelen hat bis heute ein eigenes Standesamt.
(Bockum-Hövel, Drensteinfurt, Rinkerode, Walstedde)
Drensteinfurt
Seit 1874 bildet Drensteinfurt zusammen mit Walstedde einen Standesamtsbezirk. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wird auch Rinkerode Teil des Standesamtes Drensteinfurt.
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts finden sich auch Eintragungen aus Bockum-Hövel in den Drensteinfurter Büchern.
Durch Bombenangriffe im Jahr 1944 wurden die Geburtenbücher der Jahre 1880 und 1891 sowie die Heiratsbücher von 1874 und 1899 vernichtet. Die Zweitbücher sind erhalten und können im Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold eingesehen werden.
Rinkerode
Von 1874 bis 1975 wurden in Rinkerode eigene Personenstandsregister geführt.
(Enniger, Ennigerloh, Ostenfelde, Westkirchen)
Ennigerloh
Bis 1881 werden die Personenstandsfälle aus Ennigerloh im Standesamt Oelde registriert. Ab 1882 wird in Ennigerloh eine eigene Personenstandsverwaltung geführt.
Seit der kommunalen Neugliederung 1975 bilden Ennigerloh, Enniger, Ostenfelde und Westkirchen einen Standesamtsbezirk.
Enniger
Enniger bildete bis 1967 zusammen mit der Gemeinde Vorhelm einen eigenen Standesamtsbezirk. Teilweise finden sich auch Einträge aus der Gemeinde Sendenhorst in diesen Büchern.
Ab 1968 bis 1974 wurden in Enniger eigene Bücher geführt. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wurde das eigene Standesamt aufgelöst und die Aufgabe ging auf die Stadt Ennigerloh über.
Ostenfelde
Seit 1912 bis zur kommunalen Neugliederung 1975 führt die Gemeinde Ostenfelde eigene Personenstandsregister.
Westkirchen
Seit 1912 bis zur kommunalen Neugliederung 1975 führt die Gemeinde Westkirchen eigene Personenstandsregister.
(Alverskirchen, Everswinkel)
Everswinkel
In Everswinkel wird seit 1874 ein eigenes Standesamt geführt. Im Zuge der kommunalen Neugliederung 1975 wurde Alverskirchen in die Gemeinde Everswinkel und somit auch in das Standesamt Everswinkel aufgenommen.
Alverskirchen
Die Personenstandsregister aus Alverskirchen bis 1975 werden im Stadtarchiv Münster aufbewahrt.
(Ennigerloh, Lette, Oelde, Stromberg, Sünninghausen)
Oelde
In der Stadt Oelde wurde 1874 ein eigenes Standesamt eingerichtet.
Bis 1881 wurden die Personenstandsfälle aus Ennigerloh vom Standesamt Oelde registriert, danach erhielt Ennigerloh ein eigenes Standesamt.
1970 wurden Lette und Sünninghausen, 1975 die Gemeinde Stromberg in die Stadt Oelde eingegliedert und gehören seitdem auch zum Standesamtsbezirk Oelde. Die Personenstandsregister von Lette vor 1970 sind in Herzebrock-Clarholz zu finden.
Stromberg
Die Gemeinde Stromberg unterhielt ab 1889 bis 1974 ein eigenes Standesamt.
Die vorherigen und nachfolgenden Geburten, Heiraten und Sterbefälle sind in den Personenstandsregistern des Standesamts Oelde aufgeführt.
(Einen, Milte, Müssingen, Ostbevern)
Ostbevern
Bis 1919 wurden die Personenstandsfälle der Gemeinden Ostbevern, Einen, Milte und Müssingen vom Standesamt Ostbevern verwaltet.
Ab 1919 wurde in Milte ein eigenes Standesamt geführt.
1975 wurden Einen und Müssingen der Stadt Warendorf zugeordnet und vom dortigen Standesamt mitverwaltet.
Milte
Ab 1919 bis 1974 gab es in Milte ein eigenes Standesamt. Seit 1975 werden die Geburten, Heiraten und Todesfälle vom Standesamt Warendorf registriert.
(Dackmar, Füchtorf, Gröblingen, Sassenberg, Velsen, Vohren)
Sassenberg
Ab 1874 wurden im Sassenberger Standesamt die Personenstandsfälle aus Dackmar, Füchtorf, Gröblingen, Sassenberg, Velsen und Vohren eingetragen.
In Füchtorf, Velsen und Vohren werden seit 1903 jeweils eigene Personenstandsregister geführt.
Mit der Eingliederung von Velsen und Vohren in die Stadt Warendorf 1969 werden auch die beiden Standesämter aufgelöst.
Ebenfalls 1969 wird das Standesamt Füchtorf vom Standesamt Sassenberg übernommen.
Füchtorf
Seit 1903 bis 1969 führt die Gemeinde Füchtorf eigene Personenstandsregister.
(Albersloh, Sendenhorst)
Sendenhorst
In Sendenhorst wird seit 1874 ein eigenes Standesamt geführt. Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wurde Albersloh in den Standesamtsbezirk Sendenhorst aufgenommen.
Albersloh
Ein eigenes Standesamt bestand in Albersloh erst seit 1889. Die Bücher mit den vorherigen Geburten, Heiraten und Sterbefälle wurden 1874/75 im Standesamt Rinkerode (vgl. dort) und 1875-1888 im Standesamt Wolbeck geführt, letztere werden im Stadtarchiv Münster aufbewahrt.
Ab 1975 werden die Albersloher Personenstandsfälle im Standesamt Sendehorst geführt.
(Benteler, Diestedde, Herzfeld, Liesborn, Wadersloh)
Wadersloh
In Wadersloh gibt es seit 1874 ein eigenes Standesamt. Geburten, Heiraten und Sterbefälle in der Gemeinde Diestedde wurden dort auch registriert.
Von 1898 bis 1919 finden sich auch Einträge aus der Gemeinde Benteler im Standesamt Wadersloh. Ab 1920 hatte Benteler ein eigenes Standesamt.
Seit der kommunalen Neugliederung 1975 bilden Diestedde, Liesborn und Wadersloh zusammen einen Standesamtsbezirk.
Herzfeld
In Herzfeld wurden von 1874 bis 1969 eigene Bücher geführt, die heute in Lippetal aufbewahrt werden. Einzelne Einträge finden sich auch in Liesborn.
Liesborn
Die Gemeinde Liesborn unterhielt ab 1874 bis 1974 ein eigenes Standesamt. Da Herzfeld bis 1969 zum Amt Liesborn gehörte, sind zum Teil auch Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle im Standesamt Liesborn eingetragen worden.
Seit 1975 gehört Liesborn zur Gemeinde Wadersloh.
(Einen, Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Müssingen, Velsen, Vohren, Warendorf)
Warendorf
In Warendorf wird seit 1874 ein eigenes Standesamt geführt.
1969 wurden Velsen und Vohren, 1975 Einen, Freckenhorst, Hoetmar, Müssingen und Milte in die Stadt eingemeindet. Seitdem werden auch alle Personenstandsfälle der Orte im Standesamt Warendorf registriert.
Freckenhorst
Im Jahr 1874 wurde in Freckenhorst ein eigenes Standesamt eingerichtet.
1975 wurde Freckenhorst an die Stadt Warendorf angeschlossen und das Freckenhorster Standesamt aufgelöst.
Hoetmar
Von 1874 bis zur kommunalen Neugliederung wurde in Hoetmar ein eigenes Standesamt geführt. Eine Ausnahme bilden die Personenstandsfälle von 1941 - 1948. Diese wurden in Freckenhorst registriert.
Velsen
Bis 1903 wurden die Geburten, Heiraten und Sterbefälle im Sassenberger Standesamt eingetragen.
Von 1903 bis 1969 hatte Velsen ein eigenes Standesamt.
Vohren
Bis 1903 wurden die Geburten, Heiraten und Sterbefälle im Sassenberger Standesamt eingetragen.
Von 1903 bis 1969 hatte Vohren ein eigenes Standesamt.
Benutzung
Mit Ablauf der genannten personenstandsrechtlichen Fortführungsfristen sind sämtliche archivgesetzlichen Sperrfristen für personenbezogenes Schriftgut nach dem nordrhein-westfälischen Archivgesetz abgelaufen und die Register bzw. Namensverzeichnisse (bzw. Alphabetische Register) können im Lesesaal des Kreisarchivs Warendorf eingesehen werden.
Die Benutzung sämtlicher in diesem Findbuch aufgeführten Personenstandsregister und Namensverzeichnisse ist daher erlaubt, sofern ihr nicht Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung (wie z.B. das Steuergeheimnis, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Bank- und Kreditgeheimnis) oder Bestimmungen zum Schutz des Adoptionsgeheimnisses nach § 1758 BGB entgegenstehen.
Zitierweise:
Kreisarchiv Warendorf, Standesämter - Personenstandsregister (StA-PStR), Nr. ...
Literatur:
··Thomas Brakmann, Personenstandsregister, in: Unbekannte Quellen: "Massenakten" des 20. Jahrhunderts. Untersuchungen seriellen Schriftguts aus normierten Verwaltungsverfahren, Band 2, hrsg. v. Jens Heckl (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 43), Düsseldorf 2012, S. 189-211.
·Wolfgang Schütz, 100 Jahre Standesämter in Deutschland. Kleine Geschichte der bürgerlichen Eheschließung und der Buchführung des Personenstandes, Frankfurt a. M. 1977.
·Thomas Brakmann, Personenstandsregister. Quellenkunde und Auswertungsmöglichkeiten, in: Brandenburgische Archive. Berichte und Mitteilungen aus den Archiven des Landes Brandenburg 30 (2012), S. 3-11.
·Berthold Gaaz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 19. Februar 2007]: Handkommentar, 2. Auflage, Frankfurt a. Main / Berlin 2010.
·Heribert Schmitz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 08. August 1957]; mit Ausführungsvorschriften und Auszügen aus BGB; EGBGB, StAG, BVFG, AuslG und KonsularG: Textausgabe für die standesamtliche Praxis mit Hinweisen, 8., erweiterte Auflage, Frankfurt a.M. / Berlin 2000.
·Thomas Brakmann, Fünf Jahre Personenstandsrechtsreform. Archivrechtliche Aspekte der Übernahme, Nacherfassung, Benutzung und Digitalisierung von Personenstandsregistern, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 17 (2013), S. 8-26.
- Bestandssignatur
-
StA PStR StA PStR Standesämter - Personenstandsregister
- Kontext
-
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
- Bestandslaufzeit
-
1874-1991
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1874-1991