Archivale
Urteilbrief
Regest: Die Richter insgesamt von Reutlingen verjehen (= erklären), daß Eberhart von Husen, Wernher Cleme, Cunrat der Ginger und Berdolt der Ruhe (der Richter ?) vor Gericht erschienen und Heinrich Huftlin ansprachen (= beschuldigten), er schütte unsauberes Wasser und andere unsaubere Dinge aus seinem Haus zum Laden (= Fensterladen) hinaus in die Gasse bei seinem Hause und lege seinen Mist in die selbe Gasse. Die Richter urteilten, daß Heinrich Huftli keine unsauberen Dinge aus seinem Haus in die Gasse schütten solle und daß er keinen Mist legen solle außer über Nacht.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1063
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel stark beschädigt
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Verweis: siehe nächste S.
Bemerkungen: Bem.: zusammengebunden mit Nr. 1063
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1337 April 4, St. Ambrosientag
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1337 April 4, St. Ambrosientag