Archivale

Urteilbrief

Regest: Die Richter insgesamt von Reutlingen verjehen (= erklären), daß Eberhart von Husen, Wernher Cleme, Cunrat der Ginger und Berdolt der Ruhe (der Richter ?) vor Gericht erschienen und Heinrich Huftlin ansprachen (= beschuldigten), er schütte unsauberes Wasser und andere unsaubere Dinge aus seinem Haus zum Laden (= Fensterladen) hinaus in die Gasse bei seinem Hause und lege seinen Mist in die selbe Gasse. Die Richter urteilten, daß Heinrich Huftli keine unsauberen Dinge aus seinem Haus in die Gasse schütten solle und daß er keinen Mist legen solle außer über Nacht.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1063
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel stark beschädigt

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Verweis: siehe nächste S.

Bemerkungen: Bem.: zusammengebunden mit Nr. 1063

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1337 April 4, St. Ambrosientag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1337 April 4, St. Ambrosientag

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