- Reference number
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 465 m Nr. 14366
- Former reference number
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465a/55/5/13/25596
- Extent
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0,45 cm
- Context
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Spruchkammer Pforzheim >> Spruchkammerverfahren >> Verfahrensakten >> Dillweißenstein (5) >> K >> Kr
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 465 m Spruchkammer Pforzheim
- Indexentry person
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Mayer, Johannes VI.; Abt, Kloster Weißenau, 1437-1523
Vischer, Hans
Weißenau, Johannes VI. Mayer; Abt, 1437-1523
Wetzel, Hans
Wochner, Ulrich; Unterlandvogt, Landrichter, um 1479-1511
- Indexentry place
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Buchschorn : Ummendorf BC
Metzisweiler : Taldorf, Ravensburg RV
Oberweiler : Taldorf, Ravensburg RV
Weißenau : Eschach, Ravensburg RV; Kloster, Schuldensachen
Weißenau : Eschach, Ravensburg RV; Kloster, Weingärten
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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04.04.2025, 8:05 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Personenakten
Other Objects (12)
Hans Vischer von Holzmaden, zu Kirchheim u.T. gef., weil er eine ältere Urfehde gebrochen, seine Frau wiederum mit Schlägen traktiert, sie verwundet und außerdem seinen Schwager misshandelt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, obwohl er wegen seiner alten und neuen Verfehlungen mit einer ewigen Gefängnisstrafe oder als Meineidiger hätte bestraft werden können, verpflichtet sich abermals, sich gegen jedermann, insbesondere gegen seine Frau und sein Hausgesinde, wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, sich des Saufen und Fluchens zu enthalten und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. 100 fl Poenfall zu bezahlen schuld sein sollen. Bürgen: sein Bruder Jakob Vischer und sein Schwager Hans Eilenmann, beide von Holzmaden.
Hans Vischer von Ulm, seit einigen Jahren zu Marbach, wegen verschuldeter Sachen daselbst gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen unter der Bedingung, entweder eine Verschreibung aufzurichten oder das Recht zu nehmen, entscheidet sich für ersteres, schwört U. und verspricht, sofort die Stadt Marbach zu verlassen.
Hans Vischer von Holzmaden, wegen Verletzung des Friedensgebots und wegen Gotteslästerung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte seiner Brüder, Vettern, Schwäger und Freunde vor die Wahl gestellt entweder das peinliche Recht anzunehmen oder eine Verschreibung aufzurichten und darin zu verschreiben, die Atzung und ein Strafgeld von 20 fl zu bezahlen, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffe zu tragen, sich des Volltrinkens und Fluchens zu enthalten, wählt die Verschreibung, verspricht sie zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 5 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. 200 fl Poenfall zu bezahlen schuld sein sollen. Sein Vergehen: Er hatte am Matheustag [21. September] mit Stefan Paur einen Streit begonnen, konnte nur durch das Eingreifen von Hans Paur und Hans Kluper an Tätlichkeiten gehindert werden, und hatte im Verlauf des Streites seine Gegner, zu denen sich noch Martin Baier gesellte, mit Messer, Spieß und Axt bedroht und dabei Gott, Sakrament, Taufe, Chrisam, Marter, Kreuz und Leiden gelästert. Bürgen: Jakob Vischer, Hans Eilenmann von Holzmaden, Hans Vischer, Hans Eiselin, beide von Zell, und Enderlin Zoller von Wälden.