Waffenlieferungen an die Ukraine : "Fahren auf Sicht" - auch was das Völkerrecht angeht

Zusammenfassung: Deutschland unterstütze die Ukraine durch Waffenlieferungen bei der Ausübung ihres individuellen Rechts auf Selbstverteidigung gegen den von Russland geführten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, werde dadurch aber nicht zur Kriegspartei. So lautet die Position der Bundesregierung. In völkerrechtlicher Hinsicht stellt sich jedoch die Frage, wann das Unterstützen in einem bewaffneten Konflikt in eine indirekte Gewaltanwendung umschlägt. Dann müsste nämlich das kollektive Selbstverteidigungsrecht in Anspruch genommen werden. Und man könnte sich kaum mehr darauf berufen, nicht Konfliktpartei zu sein. Doch das ius contra bellum und das humanitäre Völkerrecht geben keine eindeutigen Antworten darauf, wann die betreffenden Schwellen überschritten sind

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (5 Seiten)
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Gesehen am 03.02.2023

Erschienen in
SWP-Aktuell / Stiftung Wissenschaft und Politik ; 2023, Nr. 9 (Februar 2023)
SWP-aktuell ; 2023, Nr. 9 (Februar 2023)

Klassifikation
Recht
Schlagwort
Völkerrecht
Humanitäres Völkerrecht
Selbstverteidigung
Russisch-Ukrainischer Krieg
Gewaltverbot
Waffenhandel
Militärhilfe
Einflussgröße
Recht
Völkerrecht
Humanitäres Völkerrecht
Selbstverteidigung
Deutschland
Ukraine
Deutschland
Ukraine

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wer)
SWP
(wann)
[Februar 2023]
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen

DOI
10.18449/2023A09
Handle
10419/268795
URN
urn:nbn:de:101:1-2023112314410941462190
Rechteinformation
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:22 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • [Februar 2023]

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