Waffenlieferungen an die Ukraine : "Fahren auf Sicht" - auch was das Völkerrecht angeht
Zusammenfassung: Deutschland unterstütze die Ukraine durch Waffenlieferungen bei der Ausübung ihres individuellen Rechts auf Selbstverteidigung gegen den von Russland geführten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, werde dadurch aber nicht zur Kriegspartei. So lautet die Position der Bundesregierung. In völkerrechtlicher Hinsicht stellt sich jedoch die Frage, wann das Unterstützen in einem bewaffneten Konflikt in eine indirekte Gewaltanwendung umschlägt. Dann müsste nämlich das kollektive Selbstverteidigungsrecht in Anspruch genommen werden. Und man könnte sich kaum mehr darauf berufen, nicht Konfliktpartei zu sein. Doch das ius contra bellum und das humanitäre Völkerrecht geben keine eindeutigen Antworten darauf, wann die betreffenden Schwellen überschritten sind
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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1 Online-Ressource (5 Seiten)
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Gesehen am 03.02.2023
- Erschienen in
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SWP-Aktuell / Stiftung Wissenschaft und Politik ; 2023, Nr. 9 (Februar 2023)
SWP-aktuell ; 2023, Nr. 9 (Februar 2023)
- Klassifikation
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Recht
- Schlagwort
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Völkerrecht
Humanitäres Völkerrecht
Selbstverteidigung
Russisch-Ukrainischer Krieg
Gewaltverbot
Waffenhandel
Militärhilfe
Einflussgröße
Recht
Völkerrecht
Humanitäres Völkerrecht
Selbstverteidigung
Deutschland
Ukraine
Deutschland
Ukraine
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Berlin
- (wer)
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SWP
- (wann)
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[Februar 2023]
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
- DOI
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10.18449/2023A09
- Handle
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10419/268795
- URN
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urn:nbn:de:101:1-2023112314410941462190
- Rechteinformation
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Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
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15.08.2025, 07:22 MESZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
Entstanden
- [Februar 2023]