Akten

Fürststift Kempten, Regierung Akten (Bestand)

Vorwort: Die Regierung des Fürststifts Kempten geht auf den fürstlichen Rat zurück, der erstmals 1491 mit der Erwähnung des Rats Jörg Mairhofer (Vgl. Fürststift Kempten, Urk. 1404) als Institution faßbar wird. Seit 1582 sind Protokolle des Rats, für den dann die Bezeichnung Hofrat sich einbürgerte, überliefert. Die Umbenennung in Regierung erfolgte 1784.

Den Vorsitz im Hofrat bzw. der Regierung führte der Fürstabt, in dessen Abwesenheit zunächst der Kanzler, später der jeweilige Großdekan als Regierungspräsident. Die Regierung war allen anderen Behörden des Fürststifts mit Ausnahme des Konsistoriums (Geistlicher Rat) übergeordnet. Ihre Kompetenzen zerfielen in solche jurisdiktioneller und administrativer Art. Auf dem Gebiet der Rechtssprechung diente sie einerseits als Appellationsinstanz in Rechtssachen, die erstinstanzlich vor den Pflegämtern, dem Landgericht oder der Hofkammer behandelt wurden, andererseits war sie privilegierter Gerichtsstand für die höheren Beamten.

Zudem fungierte sie als eine Art "Verwaltungsgerichtshof" für Klagen von Untertanen gegen andere Behörden. Sie konnte auch von sich aus vor niedrigeren Gerichten anhängige Verfahren an sich ziehen. In administrativer Hinsicht nahm die Regierung vielfältige Aufgaben in der allgemeinen inneren Verwaltung wie in Fragen der Reichs- und Kreispolitik sowie bei der Pflege der grenznachbarlichen Beziehungen selbst wahr, während sie sich im Finanz- und Kameralwesen weitgehend auf die Aufsicht über die Hofkammer beschränkte.

Laut dem Hofschematismus von 1793 war die Regierung personell folgendermaßen besetzt: Unter dem Regierungspräsidenten und dem den zweiten Rang einnehmenden Hofkanzler gehörten ihr ein weiterer Kapitular als Hofrat, sieben Wirkliche Hof- und Regierungsräte von weltlichem Stand und ein Hof- und Regierungssekretär an. Der Regierung zugeordnet, allerdings auch für andere Behörden tätig, war die Hofkanzlei, die unter Leitung des Hofkanzlers stand.

Da fast alle Akten der Regierung aus der Zeit vor 1770 im Archiv des Stifts aufgegangen sind, setzt die Regierungsregistratur im wesentlichen erst mit Akten aus den 1770er Jahren ein. Ein Teil der Judizialakten ist in die "Judizialregistratur" gelangt, die einen eigenen Bestand bildet.

Dr. Gerhard Immler, November 1997

Bestandssignatur
Fürststift Kempten, Regierung Akten
Umfang
275
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Augsburg (Archivtektonik) >> I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) >> A. Geistliche Reichsstände >> 2.) Fürststift Kempten >> Fürststift Kempten, Regierung

Provenienz
Fürststift Kempten, Regierung Akten
Bestandslaufzeit
1641-1803

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Letzte Aktualisierung
29.04.2025, 13:24 MESZ

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Objekttyp

  • Akten

Beteiligte

  • Fürststift Kempten, Regierung Akten

Entstanden

  • 1641-1803

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