Bestand
Ordensgericht des Deutschen Hauses zu Reichenbach (Bestand)
Geschichte: Im spätmittelalterlichen Herrschaftsgefüge der bereits im 13. Jahrhundert mit Stadtrecht versehenen Siedlung Reichenbach im Vogtland spielte der Deutsche Orden eine wichtige Rolle. Er begründete hier eine Niederlassung, verfügte über zahlreichen Grundbesitz und übte verschiedene weltliche und geistliche Rechte aus. Nach der Reformation erhielt sich die Bezeichnung "Deutsche Häuser" für den ehemaligen Ordensbesitz. Dessen rechtliche Trennung vom übrigen, der Grundherrschaft des Ritterguts Reichenbach unterworfenen Stadtgebiet, drückte sich formal in der Beibehaltung eines eigenen Ordensgerichts aus, wenngleich sich nun beide Ortsteile im Besitz der Adelsfamilie von Metzsch befanden. Das Ordensgericht war für die niedere Polizeiaufsicht und Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Teilen von Reichenbach, Oberreichenbach, Kleinweißensand, Netzschkau, Oberheinsdorf und Unterheinsdorf, Rotschau, Schneidenbach und Waldkirchen zuständig. Jedoch wurde es im 19. Jahrhundert in Personalunion vom Gerichtsdirektor des Ritterguts Reichenbach mit Brunn und Friesen verwaltet und gab gemeinsam mit diesem die jurisdiktionellen Befugnisse am 2. Juni 1856 an das Königliche Gericht Reichenbach ab.
Inhalt: Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Hypothekenprotokolle.- Entwurf des Grund- und Hypothekenbuchs.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 33053
- Umfang
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2,90 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.02 Sonstige Herrschaften
- Bestandslaufzeit
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1821 - 1856
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1821 - 1856