Archivale
Stiftungsbrief
Regest: Die Richter der Stadt Reutlingen vergethen (= erklären), dass vor sie vor Gericht gekommen sind Heinz Tussling, den man nennt den Hallerman, und Mäht., seine eheliche Wirtin, und unser Frauen St. Peter und den Heiligen gemeinlich zu Reutlingen rechtsgültig übereignet haben ihren Hof zu Oftertingen mit allen Rechten und aller Zugehörde, der früher der vom Rain gehörte und den Heinz Tussling gekauft hat von den Pflegern der Kinder des Hergeselle selig von der Schär und von Wilhelm Spät, wie der Kaufbrief weist, an den dieser jetzige Brief gehängt ist. Die Schenkung ist unter folgenden Bedingungen geschehen. Die Heiligenpfleger zu Reutlingen sollen von dem Ertrag des Hofes jährlich an dem Sonntag vor St. Martins Tag eine ewige Spende geben um Gottes willen und um des Seelenheiles des Heinz Tussling, seiner Ehefrau Mäht und aller ihrer Vorderen willen. Dazu sollen die Heiligenpfleger dem Gardion und dem Konvent der minren (minderen) Brüder zu Reutlingen jährlich auf St. Michels Tag geben 12 Schilling Heller aus dem Hof, und darum sollen die minderen Brüder jährlich 8 Tage vor St. Martins Tag ewiglich begehen des Heinz Tussling und seiner Frau Mäht. Jahrzeit (= Gedenktag) mit einer Vigilie. Sie sollen die Jahrzeit auch auf ihrer Kanzel verkünden, wie es Sitte und Gewohnheit ist. Wenn die minderen Brüder daran säumig wären und die Jahrzeit nicht verkündeten und begingen, so soll darnach der nächste Zins unser Frauen und den Heiligen zu Reutlingen verfallen sein und bleiben. Die Heiligenpfleger sollen auch jedes Jahr auf Ostern aus dem Hof geben ein Viertel Eier den armen Feldsiechen zu Reutlingen um des Heinz Tussling und seiner Frau Mäht Seelenheiles willen. Diese Eier soll man jährlich unter die Siechen austeilen. Welches Jahres das nicht geschieht, soll darnach der nächste Zins unser Frauen und den Heiligen zu Reutlingen verfallen sein und bleiben. Die übrigen Erträge sollen jährlich unser Frauen und den Heiligen zu Reutlingen bleiben. Es ist dem Ehepaar versprochen, dass weder die Heiligenpfleger noch der Rat zu Reutlingen noch sonst jemand den Hof versetzen, verkaufen, verschleichen (= vertauschen) oder verändern soll durch irgendeine Not, die den Heiligen anliegen möchte.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0978b
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: Bem.: zusammengebunden mit Nr. 978a
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1395 September 24, Freitag vor St. Michels Tage
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1395 September 24, Freitag vor St. Michels Tage