Archivale

Stiftungsbrief

Regest: Eberhart Bäht, Sohn des Eberh. Bäht selig, Bürger zu Rütlingen, vergicht (= erklärt) folgendes. Sein Vater selig, Eberh. Bäht, und Anne selig, dessen eheliche Wirtin, setzten ihr Seelgerät und verschrieben, stifteten und widmeten 1 ewig Pfund zu einer ewigen Messe einem besonderen Priester auf den Altar, der gelegen ist in St. Peters Kirche zu Rütlingen. Dieser Altar ist geweihet der Ehre St. Johannes des Evangelisten, St. Martins und der heil. 3 Könige. Seine Eltern haben das getan Gott und seiner Mutter Marie und allem himmlischen Heere zu Lob und ihren und allen Seelen ihrer Vorderen zu Trost und allen gläubigen Seelen zu Heil und zu Trost. Doch soll diese Stiftung unschädlich sein der Pfarr und der Leutkirche zu Rütlingen. Er, der Sohn, erklärt, daß diese Stiftung seine Gunst und guter Wille ist. Er stiftet derselben Pfründ mit Kraft dieses Briefs, erfüllt damit den Willen seiner Eltern und bestätigt die Stiftung mit Gunst und gutem Willen des ehrwürdigen Abts Johannes von Königsbronn, Ordens von Citel, da die Kirche zu Rütlingen incorporiert ist an den Tisch des Klosters von Küngesbrunnen (= Königsbronn), und auch mit Gunst und Willen des Pfaffen Hans von Ingestetten, zu diesen Zeiten Leutpriester zu Rütlingen. An den Altar gehört folgendes Geld: 15 Pfund Heller, die alle Jahr fallen auf den Obersten Tag zu Wihenächten und gehen aus 3 Höfen zu Ütembrugg (= Jettenburg) dem Dorf. Diese Höfe gehörten etwann (= einmal) Clainman Bäht. Wer die 3 Höfe hat, der hat das Recht, die 15 Pfund Heller zu [widerlegen] ..., je 5 Pfund in 1 Gut oder in 2 Güter, alles in dem Zehenten zu Rütlingen, da es 2 oder 3 ehrbaren Männern von dem Rat zu Rütlingen, die zu beiden Seiten dazu gegeben werden, gewiß (= sicher) genug dünkt. Wenn 5 Pfund so widerlegt werden, so ist von den 3 Höfen einer ledig. Wenn die andern (= zweiten) 5 Pfund widerlegt werden, so ist abermals einer der 3 Höfe ledig. Wenn auch die hintersten 5 Pfund widerlegt werden, so sind die 3 Höfe ganz ledig und los, wie auch der Kaufbrief sagt, der vormals über die 15 Pfund gegeben ist. Ferner 1 Pfund aus einer Wiese, zu Umenhusen unter der Stigellen +) gelegen. Auch dieses Pfund kann man widerlegen in ein Gut im Zehenten zu Rütlingen, wie auch ein alter Kaufbrief sagt. Ferner 3 1/2 Scheffel, halb Vesen und halb Haber, Rütlinger Meß, und 6 1/2 Schilling Heller auf St. Michels Tag aus Kletten Hof zu Eschingen. Eberhart Bäht hat den Altar jetzt geliehen Pfaff Albrecht dem Ösler (?), Bürger zu Rütlingen. Er will den Altar, so oft er ledig wird, selber leihen. Wenn er Todes abgegangen ist, so will er, daß sein nächster und ältester Erbe Mannsnam oder "der nächste sein Freund und der älteste Mannsnam" den Altar, so oft er ledig wird, leihen einem ehrbaren Priester, der den Altar besingt.

Archivaliensignatur
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2362a-c
Umfang
3 Schr.
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg. auf Leinwand
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Eberhart Bäht
Abt Johannes des Klosters Küngesbrunnen
Hanns von Ingestetten, Leutpriester zu Rütlingen

Siegel (Erhaltung): 1 Siegel anh. (nur Überrest)

Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: der enge Eingang eines Lattenvermächts
Bem.: Schenkung Frida Vogel (Berlin) 1954
Dazu vorhanden eine nicht ganz fehlerlose Kopie des Probators Kurz vom 5. September 1780.

Genetisches Stadium: Or.

Verweis: ASig.: Nr. 3

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Bechtenpflege
Bestand
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)

Laufzeit
1386 März 22, Donnerstag nach St. Benedicten Tag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1386 März 22, Donnerstag nach St. Benedicten Tag

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