Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Bestellung eines Vormundes

Kläger: (2) Joachim Christian Baumann, Ratsherr zu Stralsund

Beklagter: Henning Joachim Gerdes, Sekretär am Tribunal, Rittmeister Balduin von Puchert und Felix Friedrich Flemming zu Iven, Kommissare der Pommerschen Ritterschaft, N N von Bohlen zu Gnatzkow, Dr. Christoph Gröning, Prokurator am Tribunal sowie Dr. Henning Christoph Gerdes, Prof. jur. in Greifswald

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P) Bekl.: Dr. David Gerdes (A & P) für Puchert; Dr. Jacob Gerdes für Prof. Gerdes

Fallbeschreibung: Kl. war vom Tribunal aufgetragen worden, sich um die Bestellung eines Vormundes für Carl Christoph, den minderjährigen Sohn zweiter Ehe des verstorbenen Assessors Mathias Veith von Strahlenheim, zu kümmern. Da Kl. bisher niemanden gefunden hat, der geeignet wäre, bittet er am 24.01. um 14 Tage Fristverlängerung und erhält diese am 26.01. Gleichzeitig bestellt das Tribunal am 13.03. den Sekretär Henning Joachim Gerdes ex officio zum Vormund für den Jungen. Am 14.03. stellt Kl. verschiedene von ihm erwogene Vormünder vor und begründet, daß Gerdes ungeeignet ist, da die Güter Strahlenheims in Pommern liegen, außerdem wollten er und sein Schwager, der schwedische Gesandte in Wien, die Obervormundschaft ausüben, wie es der verstorbene Assessor gewünscht habe. Er bittet um ein Schreiben des Tribunals an Rittmeister Balduin von Puchert, damit dieser die Vormundschaft übernehme. Dieses Schreiben ergeht am 14.03., am 08.04. legt Puchert seine Gründe dar, warum er die Vormundschaft nicht annehmen kann und wird am 11.04. davon befreit. Am selben Tag überträgt das Tribunal die Kuratel an den Kommissar der Ritterschaft Felix Friedrich von Flemming, die dieser am 24.04.1703 akzeptiert. Am 02.11.1706 bittet Flemming, ihn aus diesem Amt zu entlassen, da er Assessor am Tribunal geworden ist und nicht mehr vor Ort in Pommern weilt. Er schlägt den Kommissar der Pommerschen Ritterschaft N N von Bohlen zu Gnatzkow, als seinen Nachfolger vor, der vom Tribunal am 16.11.1706 ernannt wird. Am 03.11.1706 erbittet Gerdes, ihn wegen Problemen mit dem Gut Salchow von seiner Vormundschaft zu entbinden. Das Tribunal lehnt dies am 16.11. ab und fordert Gerdes auf, einen Litiskurator für sein Mündel vorzuschlagen und die Vormundschaftsrechnung vorzulegen. Am 14.12. schlägt Gerdes den Prokurator am Tribunal Dr. Christoph Gröning vor, das Tribunal beauftragt diesen am 15.12.1706. Am 15.01.1707 lehnt Gröning die Annahme des Mandates ab, am 18.02. trägt das Tribunal dem Sekretär Gerdes die Benennung eines anderen Litiskurators auf. Gerdes schlägt am 25.02. seinen Neffen Henning Christoph Gerdes vor, das Tribunal beauftragt diesen am 26.02. entsprechend. Gerdes lehnt am 15.03.1707 die Annahme des Amtes ab.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1703-1707

Archivaliensignatur
(1) 3031
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 149 (W S 5 n. 149)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
24.01.1703-19.03.1707

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 24.01.1703-19.03.1707

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