Urkunden
Jung Hensin Neer, sesshaft zu Neuffen, im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gef., weil er das eingebrachte Gut seines Weibes in Wirtshäusern durch Spielen u.a. vergeudet hatte, danach außer Landes gegangen war und seine Ehefrau jahrelang hatte sitzen lassen, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde wieder freigelassen mit der Auflage, dergleichen nicht wieder zu tun, sein Lebtag nicht mehr zu spielen, auch Wirtshäuser und offene Zechen zu meiden, außer an Feiertagen oder auf Einladung ("schenckin"), und ein ehrbares Leben zu führen, gelobt, diese Artikel einzuhalten und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3690
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Martin Pfäfflin und Jakob Mösch, beide B. zu Nürtingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.8 Nürtingen, Vogtei >> 6.8.1 Neuffen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Neer, Hensin
- Indexbegriff Ort
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Neuffen ES
- Laufzeit
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1516 Februar 25 (Gutentag nach Oculi)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1516 Februar 25 (Gutentag nach Oculi)