Urkunden

Jung Hensin Neer, sesshaft zu Neuffen, im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gef., weil er das eingebrachte Gut seines Weibes in Wirtshäusern durch Spielen u.a. vergeudet hatte, danach außer Landes gegangen war und seine Ehefrau jahrelang hatte sitzen lassen, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde wieder freigelassen mit der Auflage, dergleichen nicht wieder zu tun, sein Lebtag nicht mehr zu spielen, auch Wirtshäuser und offene Zechen zu meiden, außer an Feiertagen oder auf Einladung ("schenckin"), und ein ehrbares Leben zu führen, gelobt, diese Artikel einzuhalten und schwört U.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3690
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Martin Pfäfflin und Jakob Mösch, beide B. zu Nürtingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 Pap. S.

Kontext
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.8 Nürtingen, Vogtei >> 6.8.1 Neuffen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Neer, Hensin
Indexbegriff Ort
Neuffen ES

Laufzeit
1516 Februar 25 (Gutentag nach Oculi)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1516 Februar 25 (Gutentag nach Oculi)

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