Bestand

Bad. Ministerium der Landwirtschaft und Ernährung: Abt. V (Staatsdomänenverwaltung) (Bestand)

Inhalt und Bewertung

v.a. Güterbewirtschaftung; Kirchenangelegenheiten; Staatsweingüter

Behördengeschichte: Nach der militärischen Besetzung Badens zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde im Mai 1945 auf Anordnung der französischen Besatzungsmacht ein Landesernährungsamt Baden mit Sitz in Karlsruhe gebildet, das auf eine ältere Organisationseinheit innerhalb des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums zurückging, nun aber als oberste Landesbehörde in seinem Rang einem Ministerium entsprach und für die Erzeugung, Erfassung und Verbrauchsregelung der Lebensmittel im französisch besetzten Teil Badens zentral zuständig war. Präsident des Landesernährungsamtes wurde Friedrich Hoffmann. Nach der endgültigen Zonenabgrenzung zwischen der französischen und der amerikanischen Besatzungsmacht in Baden im Sommer 1945 wurde der Sitz des Landesernährungsamts nach Freiburg verlegt. Nachdem Friedrich Hoffmann im Januar 1946 seines Amtes enthoben worden war, verfügte die Militärregierung am 19. Februar 1946 die Gründung eines Ministeriums der Landwirtschaft und Ernährung unter der Leitung von Ministerialdirektor Carl Diez (bis 1933 Reichstagsabgeordneter der Zentrumspartei). Das Landesernährungsamt hörte damit auf zu bestehen. Nach dem Rücktritt von Diez im November 1946 und der Ersetzung des Gremiums der Ministerialdirektoren durch ein Staatssekretariat am 2. Dezember 1946 wurde das Ministerium aufgeteilt in ein Ministerium der Landwirtschaft unter Staatssekretär Anton Hilbert und ein Staatskommissariat für Ernährung unter Staatskommissar Anton Dichtel (später Regierungspräsident in Freiburg). Sowohl Hilbert als auch Dichtel reichten im Mai 1947 ihre Demission ein und schieden bis Juli 1947 aus ihren Ämtern aus. Nach der Bildung der ersten verfassungsmäßigen Regierung unter Leo Wohleb wurden aufgrund des Gesetzes über Zahl und Geschäftsbereich der Minister (Ministergesetz) vom 6. August 1947 die beiden Behörden wieder zum Ministerium der Landwirtschaft und Ernährung zusammengelegt. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des Ministeriums wie folgt festgelegt: Landwirtschaft, Ernährung, Domänen und Forsten, landwirtschaftliches Fachschulwesen. Das Ministerium der Landwirtschaft und Ernährung übernahm damit in der Hauptsache Aufgaben, die zuvor vom Finanzministerium und zum erheblich geringeren Teil (Veterinärwesen) vom Innenministerium wahrgenommen worden waren. Am 6. August 1947 berief Staatspräsident Leo Wohleb den Landwirt Lambert Schill zum Minister der Landwirtschaft und Ernährung. Nach dessen Rücktritt am 27. Januar 1948 wurde Alfons Kirchgäßner sein Nachfolger (ab 6. Juli 1948). Dieser blieb, von einer kurzen Unterbrechung im Mai/Juni 1952 abgesehen, bis zur Auflösung des Ministeriums nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 im Amt. Die Verordnung der vorläufigen Regierung über den Aufbau der Landwirtschaftsverwaltung vom 4. November 1952 setzte im Wesentlichen fest, dass, sofern die Aufgaben des Badischen Ministeriums der Landwirtschaft und Ernährung nicht vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium und vom neu zu errichtenden Landesamt für Umlegung und Siedlung (Ludwigsburg) übernommen wurden, dessen Befugnisse auf das Regierungspräsidium Südbaden (Landwirtschaft) und die Forstdirektion Südbaden (Forstverwaltung) übergingen. Die Oberfinanzdirektion Südbaden übernahm die Aufgaben des Ministeriums der Landwirtschaft und Ernährung auf dem Gebiet der Staatsdomänenverwaltung. Die Abgrenzung der äußeren Zuständigkeiten des Ministeriums der Landwirtschaft und Ernährung bzw. seiner Vorgängerbehörden gegenüber dem Finanzministerium, aus welchem es in der Hauptsache herausgewachsen war, war bis zum Erlass des Ministergesetzes vom 6. August 1947 im Hinblick auf die Ressortzugehörigkeit der Forst- und Domänenverwaltung umstritten. Diese verblieb nach der Errichtung des Ministeriums im Februar 1946 entgegen der Anweisungen der Besatzungsmacht zunächst beim Finanzministerium. Erst mit dem Erlass des Ministergesetzes gehörten die Forst- und die Domänenverwaltung endgültig zum Landwirtschaftsministerium bildeten dort fortan die Abteilungen IV und V. Die innere Gliederung des Ministeriums der Landwirtschaft und Ernährung war in den Anfangsjahren 1946/47 entsprechend seiner äußeren Geschichte mehrfachen Änderungen unterworfen. Nachdem die Ressortzuständigkeiten durch das Ministergesetz festgeschrieben worden waren, gab es zunächst fünf Abteilungen (Verwaltung, Landwirtschaft, Ernährung, Landesforstverwaltung, Staatsdomänenverwaltung). Im Zuge der Lockerung und schließlichen Aufhebung der Kontroll- und Bewirtschaftungsbestimmungen auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung wurde der Geschäftsbereich der Abteilung Ernährung reduziert; mit Wirkung zum 1. April 1950 wurde die Abteilung endgültig aufgehoben. Zusammengefasst bestand folgende Geschäftsverteilung: - Abteilung I: Verwaltung (heute Bestand C 40/1): Grundsatzfragen der Organisation, des inneren Dienstbetriebs und des Beschaffungswesens; Personalwesen; Entnazifizierung; Gesamthaushalt; grundsätzliche Rechtsangelegenheiten und Gesetzgebung; - Abteilung II: Landwirtschaft (heute Bestand C 41/1): Organisations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten der Abteilung; landwirtschaftliche Produktion; landwirtschaftliches Versuchs- und Forschungswesen; Landtechnik und Bauwesen; Pflanzenschutz; Veterinärwesen; Aus- und Weiterbildung; berufsständische und soziale Angelegenheiten; landwirtschaftliches Grundstücks- und Siedlungswesen; landwirtschaftliche Betriebswirtschaft; Agrarstatistik; Obst- und Gartenbau; Weinbau; Milchwirtschaft; - Abteilung III: Ernährung (heute Bestand C 42/1): Organisations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten der Abteilung; Erfassung, Lagerung, Rationierung und Verteilung der Lebensmittel, Futtermittel und der tierischen Nebenprodukte; Einfuhr und Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln; Ernährungs- und Versorgungsstatistik; Transportwesen; Kontrollwesen; Überwachung und Produktionsplanung der Lebensmittelindustrie; - Abteilung IV: Landesforstverwaltung (heute Bestand C 43/1): Organisations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten der Abteilung; Planung der forstlichen Erzeugung und des Holzeinschlags; Forsteinrichtung; Forstvermessung; Ausformung und Verkauf von Holz; forstliches Ausbildungswesen; Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und der holzverarbeitenden Industrie; Versuchs- und Forschungswesen; Nebennutzungen; Ausrüstung, Technik und Wegebau; Betreuung und Beratung des Privat- und Gemeindewalds; Forst- und Naturschutz; Jagd und Fischerei; - Abteilung V: Staatsdomänenverwaltung (heute Bestand C 44/1): Organisations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten der Abteilung; Bewirtschaftung der Staatsdomänen; Verpachtung und Verkauf von Domänenimmobilien und Nutzungen; kirchliche Baulasten; Vollzug der Agrarreform; Verwaltung fremder Vermögen (v.a. Wehrmacht, Reichsnährstand). (Vorwort von Dr. Martin Stingl zum Bestand C 44/1)

Bestandsgeschichte: Die Akten des vorliegenden Bestandes befanden sich bis zum Jahr 2004 in Beständen der Oberfinanzdirektion Freiburg (Beständeserien F 201 und F 202) sowie der Forstdirektion Freiburg (Beständeserie F 265). Akten der Provenienz Bad. Ministerium der Landwirtschaft und Ernährung, Abt. Staatsdomänenverwaltung wurden herausgelöst und zum vorliegenden Bestand C 44/2 formiert. Der Bestand C 44/2 umfasst 141 Faszikel und misst 3,7 lfd.m. Freiburg, September 2007 Dr. Christof Strauß

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, C 44/2
Extent
Nr. 1-141

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden >> Bad. Ministerium der Landwirtschaft und Ernährung

Indexbegriff subject
Domänenverwaltung
Landwirtschaftsministerium
Ministerium der Landwirtschaft und Ernährung
Staatsdomänenverwaltung
Wehrmacht

Date of creation of holding
(1808-1944) 1945-1952 (1953-1957)

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Last update
24.04.2024, 2:36 PM CEST

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • (1808-1944) 1945-1952 (1953-1957)

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