Urkunden
Konrad Bodmer, Ammann in Altdorf, beurkundet Urteil des Gerichts vor dem Bruderhaus in Sachen Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, gegen Jos Hägilin von Albertshofen wegen einer Buße für verbotenes Treiben von Pferden auf die gemeine Weide. Der Beklagte wendet ein, daß...
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1539
- Alt-/Vorsignatur
-
B 515 U 1539
Zehntamt diess. Schussen fasc. 001 n. 02
- Maße
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22,9 x 35,3 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Konrad Bodmer, Ammann in Altdorf
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt von Weingarten
Siegler: Hans von Heimenhofen, Unterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Bodmer, Konrad, Ammann
Hägilin, Jos
Heimenhofen, Hans von, Unterlandvogt
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Bodmer, Konrad, Ammann
Hägilin, Jos
Heimenhofen, Hans von, Unterlandvogt
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Albertshofen : Ravensburg RV; Einwohner
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Ravensburg RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Weingarten RV; Kloster, Brudergericht
Weingarten RV; Kloster, Bruderhaus
Weingarten RV; Kloster, Leibeigene
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Ravensburg RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Weingarten RV; Kloster, Brudergericht
Weingarten RV; Kloster, Bruderhaus
Weingarten RV; Kloster, Leibeigene
Laufzeit
1475 Juni 13 (zinstag vor sant Vits tag)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
- Rechteinformation
-
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Urkunden
1475 Juni 13 (zinstag vor sant Vits tag)
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![Hans Turmaiger gen. Schmältzlin, Sohn des Klas Turmaiger von Steinenbach ("Stainibach"), schwört Urfehde, nachdem er wegen Frevel und Drohworten auf Veranlassung seines Leibherren, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten, ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich am Kloster und seinen Leuten nicht rächen. Wenn er etwas zu fordern hat wegen Gütern in Steinenbach soll er das vor dem Gericht (Ammann und Stab) Altdorf austragen, nicht aber an fremde Gerichte bringen. Dem Kloster will er gehorsam und "unfluchtsam" sein bei Strafe von 30 lb d. Dafür stellt er als Bürgen Jörg von Wald, seinen Stiefbruder, und Konrad Bodmer, beide von Altdorf. Wenn er seine Zusagen nicht hält, ist er ein treu- und ehrloser Mann. Er bleibt jedoch auch bei Zahlung seiner Strafe Leibeigener des Klosters.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Turmaiger gen. Schmältzlin, Sohn des Klas Turmaiger von Steinenbach ("Stainibach"), schwört Urfehde, nachdem er wegen Frevel und Drohworten auf Veranlassung seines Leibherren, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten, ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich am Kloster und seinen Leuten nicht rächen. Wenn er etwas zu fordern hat wegen Gütern in Steinenbach soll er das vor dem Gericht (Ammann und Stab) Altdorf austragen, nicht aber an fremde Gerichte bringen. Dem Kloster will er gehorsam und "unfluchtsam" sein bei Strafe von 30 lb d. Dafür stellt er als Bürgen Jörg von Wald, seinen Stiefbruder, und Konrad Bodmer, beide von Altdorf. Wenn er seine Zusagen nicht hält, ist er ein treu- und ehrloser Mann. Er bleibt jedoch auch bei Zahlung seiner Strafe Leibeigener des Klosters.
![Ulrich Schutz, Ammann zu Altdorf, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Konrad Bodmer, Anwalt und Amtmann des Abts Jos [Bentelin] von Weingarten, gegen Heinz Mattenhuser von Bergatreute betreffend ein Gütlein daselbst. Das Kloster will, daß Mattenhuser das Gütlein räumt, weil er zehn Jahre lang keine Abgaben geleistet und es damit verwirkt hat. Dieser macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend unter Berufung auf eine Zusage des alten Abts Erhard [Fridang] und verlangt "Widerlage" aus der Pfisterei des Klosters. Das Gericht verurteilt ihn nach Verlesung des Leihebriefs zur Zahlung und behält ihm vor, wegen der angeblichen Zusage Klage zu erheben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Ulrich Schutz, Ammann zu Altdorf, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Konrad Bodmer, Anwalt und Amtmann des Abts Jos [Bentelin] von Weingarten, gegen Heinz Mattenhuser von Bergatreute betreffend ein Gütlein daselbst. Das Kloster will, daß Mattenhuser das Gütlein räumt, weil er zehn Jahre lang keine Abgaben geleistet und es damit verwirkt hat. Dieser macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend unter Berufung auf eine Zusage des alten Abts Erhard [Fridang] und verlangt "Widerlage" aus der Pfisterei des Klosters. Das Gericht verurteilt ihn nach Verlesung des Leihebriefs zur Zahlung und behält ihm vor, wegen der angeblichen Zusage Klage zu erheben.
![Jakob, Sohn des ¿Klaus Schälling, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten ihm die Wiese des klösterlichen Siechhauses genannt Bibersees Wiese auf Lebenszeit verliehen haben. Sie liegt zwischen den Wiesen des Tegen und Hans Vischers, die ebenfalls dem Siechhaus gehören. Der Aussteller muß die Wiese persönlich nutzen und in gutem Zustand halten. Jährlich an Martini gibt er dem Siechmeister als Zins 1 lb 7 ß d Landswährung.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jakob, Sohn des ¿Klaus Schälling, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten ihm die Wiese des klösterlichen Siechhauses genannt Bibersees Wiese auf Lebenszeit verliehen haben. Sie liegt zwischen den Wiesen des Tegen und Hans Vischers, die ebenfalls dem Siechhaus gehören. Der Aussteller muß die Wiese persönlich nutzen und in gutem Zustand halten. Jährlich an Martini gibt er dem Siechmeister als Zins 1 lb 7 ß d Landswährung.
![Hans Rotenhüsler der Bader, +Oswald Fröds Stiefsohn, Bürger zu Altdorf, verkauft Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und dem Kloster beim Kauf seines Leibgedings für 90 lb h seine Wiese genannt des Remelers Wiese im Ried, die unten an den Wolfsbrühl grenzt. Die Wiese ist eigen, doch schon belastet mit einem Zins zugunsten des Klosters.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Rotenhüsler der Bader, +Oswald Fröds Stiefsohn, Bürger zu Altdorf, verkauft Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und dem Kloster beim Kauf seines Leibgedings für 90 lb h seine Wiese genannt des Remelers Wiese im Ried, die unten an den Wolfsbrühl grenzt. Die Wiese ist eigen, doch schon belastet mit einem Zins zugunsten des Klosters.
![Hans Senner von Baienfurt verkauft Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, für 50 lb h Landswährung sein Haus in Baienfurt, das an das Weingarter Feld und Hans Hüglins Hofreite grenzt, dazu einen Gartenbletz genannt "in der Legy". Aus dem Haus gehen in das Schloß Waldburg 2 Strichen Hafer und 2 d als Vogtrecht.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Senner von Baienfurt verkauft Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, für 50 lb h Landswährung sein Haus in Baienfurt, das an das Weingarter Feld und Hans Hüglins Hofreite grenzt, dazu einen Gartenbletz genannt "in der Legy". Aus dem Haus gehen in das Schloß Waldburg 2 Strichen Hafer und 2 d als Vogtrecht.
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