Bestand
S Rep. 600 Standesamt I in Berlin (West) (Bestand)
Vorwort: S Rep. 600 - Standesamt I in Berlin (West)
Mitte November 1948 zogen Teile der Belegschaft des im sowjetischen Sektor Berlins ansässigen Standesamt I mit Unterlagen in den westlichen Stadtteil. Mit der Neufassung des Personenstandsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland im August 1957 erhielt das Amt die offizielle Bezeichnung "Standesamt I in Berlin (West)".
Das Standesamt I in Berlin (West) war dem Senator für Inneres nachgeordnet und dessen Dienst- und Fachaufsicht unterstellt. Es war zuständig für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf bundesdeutschen Seeschiffen, sofern kein örtliches Standesamt dies übernehmen konnte. Es nahm die Sterbefallanzeigen der Wehrmachtsangehörigen und gleichgestellter Personen von den Deutschen Dienststelle (WASt) zur Beurkundung entgegen, deren letzter Wohnsitz oder letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb der Zuständigkeit deutscher Standesämter lag.
Weiterhin nahm es Mitteilungen über die Eintragungen in den von den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik geführten Standesregistern entgegen und führte die Register aus den Gebieten, in denen ein deutscher Standesbeamter nicht tätig oder erreichbar war bzw. sammelte aus diesen Gebieten einzelne Urkunden(-abschriften) oder personenstandsrechtliche Miteilungen. Letzteres betraf vor allem die ehemaligen östlichen preußischen Provinzen. Die Aufgabe der Sammlung von Mitteilungen und Urkundenabschriften wurde zunächst vom Hauptstandesamt Hamburg wahrgenommen. Ende 1952 wurden von diesem ca. 350.000 zusammengetragene Dokumente an das Standesamt I in Berlin (West) übergeben, wo der Bestand bis Ende 1957 auf 1,8 Millionen Einzelurkunden anwuchs. Ab 1958 durfte das Standesamt aus diesen beglaubigten Abschriften neue Personenstandsurkunden ausstellen. Einem ähnlichen Zweck dienten die geborgenen Register aus diesen Territorien. Deren Zahl belief sich auf ca. 13.000 Bände, darunter die fast vollständige Überlieferung der Stettiner Standesämter für die Jahre 1874-1945 (vgl. S Rep. 100).
Dem Zweck, Vertrieben und Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten wieder beweiskräftige Personenstandsurkunden zukommen zu lassen, diente zudem die seit 1957 beim Standesamt I geführte Zentralkartei für Familienbücher.
In das Standesamt I Berlin (West) gelangten auch Personenstandsbücher aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten: dem Generalgouvernement Polen (vgl. S Rep. 200), dem Baltikum, der Ukraine und Russland (vgl. S Rep. 270), Norwegen (vgl. S Rep. 260).
Nach dem Außerkrafttreten des Auslandspersonenstandsgesetzes von 1870 wurde das Standesamt I in Berlin (West) das Auslandsstandesamt der Bundesrepublik. Es war nunmehr ausschließlich zuständig für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen deutscher Staatsbürger im Ausland. Eheschließungen konnten weiterhin von dazu ermächtigten Konsularbeamten durchgeführt werden, die dem Standesamt I zu übersendenden Zweitschriften der Heiratseinträge wurden allerdings in die Heiratsregister des Standesamts I aufgenommen, das auch das Familienbuch anlegte und damit fortan als das eheschließende Standesamt galt.
Das seit 1938 geführte Buch der Todeserklärungen gehörte zu den Beständen, die 1948 in den Westteil Berlins mitgenommen worden waren. Mit einer Lücke im Jahrgang 1948 wurde es vom Standesamt I in Berlin (West) fortgeschrieben.
Der Anlage I zum Einigungsvertrag zufolge übernahm das Standesamt I in Berlin (West) formal die Unterlagen des "Standesamts I Berlin - Hauptstadt der DDR", das mit dem Tag des Beitritts am 03. Oktober 1990 aufhörte, als selbständiges Standesamt zu existieren. Im vereinigten Berlin arbeitete das Standesamt nun wieder unter der ursprünglichen Bezeichnung "Standesamt I in Berlin".
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Das Landesarchiv Berlin verwahrt derzeit Sterberegister und dazugehörige Sammelakten. Namensverzeichnisse sind nicht vorhanden.
Laufzeit: 1948-1985
Erschlossen: 3183 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
- Bestandssignatur
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S Rep. 600
- Kontext
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> S Bestände des Standesamts I in Berlin
- Bestandslaufzeit
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1948 - 1990
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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28.02.2025, 14:13 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1948 - 1990