Archivale

Verstoß gegen den Pachtvertrag, Pachtschulden

Enthält: Salentin von Veyder für seine Frau als Erbin der Catharina von Maes klagt gegen Heinrich Juen, Wirt in Mödrath. Heinrich habe die von den Vorfahren seiner Frau für 8 Heller jährlich gepachteten 8 Morgen Benden nicht von Hecken und Sträuchern befreit, wie es im Pachtvertrag vereinbart war, und sei darüber hinaus für mehrere Jahre Pacht schuldig geblieben. Schultheiß Weyerstraß setzt dem Beklagten eine Frist von 8 Tagen, die Forderungen zu erfüllen. Im Dezember fordert er das Gericht auf, Juen durch Exekutionsmittel zur Pachtnachzahlung zu veranlassen, aber ihm weitere Pachtung zu untersagen. Der Beklagte hatte seine Weigerung nämlich damit begründet, dass ihm vom offizialischen Gericht eine Pachtbefreiung kraft mandatum manutinentiae (= Schutzbrief) zugestanden worden war. Diese, so Veyder, hätte aber das Kerpener Gericht aufgehoben. Er gibt aber die Pachtbenden jetzt frei, sie einem anderen, der darauf Anspruch erheben würde, zuzuerkennen, den er dann auch bei eventuellen Unstimmigkeiten, schadlos halten wolle.

Archivaliensignatur
GerKer, 642
Umfang
Schriftstücke: 2

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Pachtforderung
Indexbegriff Person
Juen, Heinrich, Wirt in Mödrath
Maes, Catharina von
Veyder, Salentin von
Weyerstraß, Schultheiß

Laufzeit
1691

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:54 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1691

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