Bestand
Heimliches Gericht (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Urkunden und Akten über die westfälischen Femegerichte aus dem Membrum (zuvor: H 58).
Die meisten Urkunden (ab 1436) jetzt in: A 602, WR 4291-4320
Vorbemerkung: Die Ursprünge der Femegerichte sind umstritten. Ihre Überlieferung geht bis ins 13. Jahrhundert zurück, die Bezeichnung erhielten diese Gerichte jedoch erst seit Ende des Mittelalters. Die Femegerichte hatten ihren Sitz zunächst ausschließlich in Westfalen und in benachbarten Gebieten zwischen Rhein und Weser. Sie beanspruchten eine Zuständigkeit für das gesamte deutsche Reichsgebiet und dienten als "letzte Instanz", wenn man bei den ansonsten für die Justiz zuständigen Dorf- und Stadtgerichten nicht das erwünschte Ergebnis erzielte. Die Femegerichte bildeten eine persönliche Rechtsgemeinschaft und tagten als öffentliche oder heimliche Gerichte. Diese wurden von sogenannten "Freischöffen" geleitet, einem Kollegium, das aus mindestens sieben Personen bestand. Oberster Stuhlherr war der Erzbischof von Köln. Die Verfahren, die den alten Rügeverfahren entsprachen, waren im wesentlichen Strafgerichtsverfahren. Vor allem mit der Einrichtung des Reichskammergerichts (1495) ging die Bedeutung der heimlichen Gerichte weitgehend verloren. In Württemberg wie auch übrigen Reichsterritorien wurde im ausgehenden Mittelalter die Territorialgerichtsbarkeit ausgebaut, und landesweit zuständige Instanzen wurde eingerichtet. Der Bestand A 42a stellt den Rest des Altbestandes H 58 Heimliches Gericht (1436-1508) dar. Dieser war bereits im 16. Jahrhundert als württembergisches Membrum angelegt worden. Die meisten Urkunden wurden schon in früheren Jahren in den Bestand A 602 Württembergische Regesten eingegliedert. Das vorliegende Repertorium stellt eine Überarbeitung eines Findbuchs von Eduard Kausler aus dem Jahre 1827 dar. Es wurde im Juli 1997 von Archivinspektoranwärter Johannes Renz unter Anleitung von Dr. Peter Rückert angefertigt. Stuttgart, Juli 1997 Johannes Renz Peter Rückert Die Retrokonversion des Findbuchs bzw. die Umformung der maschinenschriftlichen Vorlage für die internetgerechte Präsentation dieses Bestands des Hauptstaatsarchivs Stuttgart sowie die Überarbeitung der Indexangaben wurde von Herrn Christian Artes unter Anleitung von Dr. Franz Moegle-Hofacker im März 2008 abgeschlossen.
Literatur: Volker Trugenberger: Württemberg und die Feme, in: Aus südwestdeutscher Geschichte. Festschrift für Hans-Martin Maurer zum 65. Geburtstag, herausgegeben von W. Schmierer, G. Cordes, R. Kieß u. G. Taddey, Stuttgart 1994, S. 238-263
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 42 a
- Extent
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2 Urkunden, 1 Büschel (0,1 lfd. m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden >> Rechtsprechung und Polizei
- Date of creation of holding
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1508
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1508