Monografie | Verordnung
Erneuerte Forst- und Holtz Ordnung/ des Fürstenthumbs Hessen Casselischen Theils
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 17
-
7:708898V
- Umfang
-
53 [i.e. 35] S ; 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD17 Nova der SUB Göttingen). Zugl. digitaler Master.
[Von Gottes Gnaden/ Wir Carl/ Landgraff zu Hessen/ Fürst zu Herßfeld/ Graff zu Catzenelnbogen ...]
VD17 7:708898V
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Cassel : Kürßner , 1683 -
- Letzte Aktualisierung
-
09.04.2025, 13:06 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Hessen-Kassel
- Karl
Entstanden
- Cassel : Kürßner , 1683 -
Ähnliche Objekte (12)
![Kirchen-Ordnung, Wie es Mit der Christlichen Lehre Und Ceremonien [et]c. In Weyland Des Hochgebohrnen Grafen und Herrn, Herrn Ludewigs, Grafens zu Nassau, zu Saarbrücken, und zu Saarwerden, Herrn zu Lahr, Wißbaden und Idstein [et]c. Als allgemeinen Stamm-Vatters Des noch Florirenden Fürstl. Nassau-Saarbrückischen Hauses, Graf- und Herrschafften zu halten ist, Welche auf dero Gnädigsten Befehl im Jahr 1617. verfasset, und im Jahr 1618. zum erstenmahl zum Druck befördert, nunmehro aber zum fünftenmahl neu aufgeleget worden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/97f459a9-2bd2-4b65-8f08-94cb8e455232/full/!306,450/0/default.jpg)
Kirchen-Ordnung, Wie es Mit der Christlichen Lehre Und Ceremonien [et]c. In Weyland Des Hochgebohrnen Grafen und Herrn, Herrn Ludewigs, Grafens zu Nassau, zu Saarbrücken, und zu Saarwerden, Herrn zu Lahr, Wißbaden und Idstein [et]c. Als allgemeinen Stamm-Vatters Des noch Florirenden Fürstl. Nassau-Saarbrückischen Hauses, Graf- und Herrschafften zu halten ist, Welche auf dero Gnädigsten Befehl im Jahr 1617. verfasset, und im Jahr 1618. zum erstenmahl zum Druck befördert, nunmehro aber zum fünftenmahl neu aufgeleget worden

Regeln, Und Geistliche Ubungen, Deren Herren Teutschen Bürgern der Stadt Colmar Die da einverleibt seynd, der Löblichen Bruderschafft So unter dem Titul der Geburt der Allerseeligsten Jungfrau Mariæ, Von Ihro Päbstl. Heil. Clem. XII. bestättiget mit Ablaß begabet Und im Jahr 1733. allhier in dem Collegio der Gesellschafft Jesu, zu allgemeiner Aufferbauung auffgerichtet worden

Geistliche Ubungen, Einer Löblichen Sodalitæt Deren Ehr- und Tugendsamen Jungen Gesellen Des ledigen Stands Manns-Personen. Unter dem Titul der Glorwürdigsten Jungfrau und Mutter Gottes Mariæ Reinigung, Von Ihro Päbstl. Heil. Clem. XI. bestättiget, mit Ablaß begabet, Und im Jahr Christi 1705. allhier in dem Königlichen Collegio Soc. Jesu, zu allgemeiner Aufferbauung auffgerichtet worden

Umständliche und zuverläßige Nachricht von dem entsetzlichen und unerhörten Erdbeben, welches den 1sten Novembris dieses 1755sten Jahrs die welt-berühmte Stadt Lissabon und andere vornehme Orte betroffen : in sicheren Briefen, welche Tit. Herr Rathherr Ruffier, vornehmer Handelsmann alhier, von daher erhalten ; zur Erweckung einer wahren Furcht Gottes und christlichen Mitleidens mitgetheilet
