Monografie | Verordnung
Verordnung wegen der den Büchern der Kauf- und Handelsleute in den Städten und zunftberechtigten Flecken zukommenden Beweis-Kraft und deren Verjährung, für die Herzogthümer Schleswig und Holstein : Christiansburg den 14ten May 1783
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 9066986X
- Umfang
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4 ungezählte Seiten ; 4°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2018. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
Wir Christian der Siebende, von Gottes Gnaden König zu Dännemark ...
VD18 9066986X
- Reihe
-
VD18 digital
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
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Kopenhagen : gedruckt bey dem Directeur P.M. Höpffner, Sr. Königl. Majestät Buchdrucker , 1783 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:54 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Christian
- Höpffner, Peter Marquart
- Herzogtum Schleswig
- Herzogtum Holstein
Entstanden
- Kopenhagen : gedruckt bey dem Directeur P.M. Höpffner, Sr. Königl. Majestät Buchdrucker , 1783 -
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