Gliederung

7. Gericht Neukirchen

In preußischer Zeit ging die erstinstanzliche Zuständigkeit für den Gerichtsbezirk auf das Haupt- und Stadtgericht Moers über. Das Gericht der Moersischen Straße in Hüls, ehedem mit dem Gericht Neukirchen verbunden, wurde 1768 dem Landgericht Krefeld unterstellt (s. Moers, Regierung, IV a Nr. 29).

Kontext
Moers, Gerichte, Akten (AA 0079) (DFG-gefördert)
Bestand
AA 0079 Moers, Gerichte, Akten (AA 0079) (DFG-gefördert)

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Letzte Aktualisierung
13.06.2005, 17:23 MESZ

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