Tektonik
Sozialgerichte
Überlieferungsgeschichte
In Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes des Bundes vom 3. September 1953 wurden in Baden-Württemberg mit Gesetz vom 21. Dezember 1953 das Landessozialgericht in Stuttgart sowie acht erstinstanzliche Sozialgerichte errichtet. Im Regierungsbezirk Südbaden wurden in Freiburg und Konstanz Sozialgerichte geschaffen. Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit sowie der Kriegsopferversorgung. Bis dahin hatte die Zuständigkeit hierfür im Wesentlichen bei den Versicherungsbehörden (insbesondere Oberversicherungsämtern) und den Versorgungsgerichten gelegen.
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Justizministerium
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24.04.2024, 2:36 PM CEST
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