Akte

Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden

Kläger: (2) Jochim Richter, Ratsherr und Kaufmann in Fridericia (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Witwe und Erben des Hans Kapelle zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Fallbeschreibung: Kapelle hat vorgegeben, daß er Kl. im Jahre 1677 einen Wechsel über 200 Rtlr ausgestellt hat, den dieser an den Beauftragten der dänischen Krone, Tielesen in Fridericia, ausgezahlt haben soll. Kapelle fordert vom Kl. die Rückzahlung des Geldes und erhält ein entsprechendes Mandat des Ratsgerichts. Kl. hatte dagegen restitutio in integrum ergriffen, wobei das Ratsgericht sein Urteil allerdings am 21.11.1687 nach Rechtsgutachten der Juristenfakultät Frankfurt bestätigt hat. Daher appelliert Kl. erneut an das Tribunal, beweist, daß es in Fridericia keinen Kommissar Tielesen gibt und erbittet, das Urteil des Wismarer Rates zu überprüfen. Das Tribunal lehnt am 09.03.1688 die Annahme der Appellation ohne Angabe weiterer Gründe ab.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1687 2. Ratsgericht 1687 3. Tribunal 1688

Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 26.11.1687; Ratsgerichtsurteil vom 21.11.1687; Spruch der Juristenfakultät Frankfurt vom 10.11.1687; Schreiben Richters an das Kammerkollegium in Kopenhagen vom 02.06.1687 und dessen Antwort vom 14.10.1687

Archivaliensignatur
(1) 2709
Alt-/Vorsignatur
Wismar R 32 (W R 2 n. 32)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1687) 19.01.1688-14.03.1688

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1687) 19.01.1688-14.03.1688

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