Archivbestand
Kirchengemeinde Bad Lippspringe (Bestand)
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bad Lippspringe (Kirchenkreis Paderborn) wurde in den 1970er Jahren im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 96 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1829 bis 1964 erstrecken.Ein Großteil der älteren Akten belegt damit bereits die Etablierung evangelischen Gemeindelebens im frühen 19. Jahrhundert vor der offiziellen Errichtung der Kirchengemeinde Bad Lippspringe 1864 : Seit 1838 als Gastgemeinde zu Paderborn eingepfarrt (LkA EKvW 4.20 Nr. 1), gab es bereits seit 1829 eine evangelische Schule (LkA EKvW 4.20 Nr. 50), in den 1840er Jahren folgte der Bau eines Schul- und Bethauses (LKA EKvW 4.20 Nr. 78) und 1846 schließlich konnte die Ev. Kirche eingeweiht werden (LKA EKvW 4.20 Nr. 77). Die völlige Abtrennung von Paderborn und Verselbständigung der Gemeinde jedoch trat erst fast 20 Jahre später mit der landesherrlichen Ernennung des bisherigen Pfarrverwesers zum Pfarrer 1864 ein (KABl. 1864, S. 32). In dem vorliegenden Archivbestand sind neben den Schulakten v. a. die Unterlagen zu den diakonischen Einrichtungen wie das Krankenhaus Martinsstift hervorzuheben.Im Jahr 2009 wurde das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.20 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.20 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 92-94
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bad Lippspringe (Kirchenkreis Paderborn) wurde in den 1970er Jahren im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 96 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1829 bis 1964 erstrecken.
Ein Großteil der älteren Akten belegt damit bereits die Etablierung evangelischen Gemeindelebens im frühen 19. Jahrhundert vor der offiziellen Errichtung der Kirchengemeinde Bad Lippspringe 1864 : Seit 1838 als Gastgemeinde zu Paderborn eingepfarrt (LkA EKvW 4.20 Nr. 1), gab es bereits seit 1829 eine evangelische Schule (LkA EKvW 4.20 Nr. 50), in den 1840er Jahren folgte der Bau eines Schul- und Bethauses (LKA EKvW 4.20 Nr. 78) und 1846 schließlich konnte die Ev. Kirche eingeweiht werden (LKA EKvW 4.20 Nr. 77). Die völlige Abtrennung von Paderborn und Verselbständigung der Gemeinde jedoch trat erst fast 20 Jahre später mit der landesherrlichen Ernennung des bisherigen Pfarrverwesers zum Pfarrer 1864 ein (KABl. 1864, S. 32). In dem vorliegenden Archivbestand sind neben den Schulakten v. a. die Unterlagen zu den diakonischen Einrichtungen wie das Krankenhaus Martinsstift hervorzuheben.
Im Jahr 2009 wurde das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.20 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.20 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 92-94
- Bestandssignatur
-
4.20
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.18. Kirchenkreis Paderborn
- Bestandslaufzeit
-
1829 - 1964
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
- 05.11.2025, 13:59 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1829 - 1964