Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt endlich annehmen
Abstract: Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde viele Jahre auf internationaler Ebene verhandelt und liegt seit sechs Jahren bei den Vereinten Nationen zur Unterzeichnung aus. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht. Mit dieser widersprüchlichen Haltung handelt sie sich den Vorwurf doppelter Standards im innerstaatlichen und außenpolitischen Umgang mit Menschenrechten ein. Das aktuell zeichnet die Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls nach und skizziert seine zentralen Inhalte. Es zeigt auf, dass sich Deutschland mit der Ratifikation des Protokolls nicht zur Einhaltung neuer Menschenrechte verpflichtet, da im Protokoll lediglich Verfahren beschrieben werden, mit denen die Einhaltung der Rechte des UN-Sozialpakts überprüft werden kann. Es schließt mit konkreten Empfehlungen an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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Online-Ressource, 4 S.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Veröffentlichungsversion
begutachtet
- Erschienen in
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aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte ; Bd. 05/2015
- Klassifikation
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Recht
- Schlagwort
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Protokoll
Beschwerde
Ratifikation
Staat
Deutschland
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Berlin
- (wann)
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2015
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Deutsches Institut für Menschenrechte
- URN
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urn:nbn:de:0168-ssoar-449910
- Rechteinformation
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Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
25.03.2025, 13:45 MEZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Mahler, Claudia
- Deutsches Institut für Menschenrechte
Entstanden
- 2015