Der Priester und Kaplan an dem von Johann Neer ("Näger") gestifteten Altar im Ulmer Münster Matthias Fischer ("Vischer") bekennt, dass er Konrad Fager von Oberdischingen ("Tischingen") [Alb-Donau-Kreis] eine zu seiner Pfründe gehörende Selde in Oberdischingen zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und zwei Gärten. Der Beliehene hat die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und muss dem Kaplan davon jährlich 2,5 Pfund und 1 Schilling Heller Ulmer Währung und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde verkaufen oder verpfänden. Bei Besitzerwechseln stehen dem Kaplan von dem Abziehenden 10 Schilling Heller als Weglöse zu. Zu Frondiensten ist der Beliehene nicht verpflichtet. Auch dürfen Zins und Weglöse nicht erhöht werden.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3120
Alt-/Vorsignatur
1774
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Matthias Fischer, Priester und Kaplan in Ulm

Siegler: Die Ulmer Richter und Ratsherren Johann und Ulrich Krafft auf Bitte des Beliehenen

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren

Bemerkungen: Regest: Bazing/Veesenmeyer, Urkunden Pfarrkirche, S. 180f., Nr. 380

Datum: Der geben ist auf donrstag vor sannt Gallentag, 1512

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1512 Oktober 14.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

Entstanden


  • 1512 Oktober 14.

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