Der Priester und Kaplan an dem von Johann Neer ("Näger") gestifteten Altar im Ulmer Münster Matthias Fischer ("Vischer") bekennt, dass er Konrad Fager von Oberdischingen ("Tischingen") [Alb-Donau-Kreis] eine zu seiner Pfründe gehörende Selde in Oberdischingen zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und zwei Gärten. Der Beliehene hat die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und muss dem Kaplan davon jährlich 2,5 Pfund und 1 Schilling Heller Ulmer Währung und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde verkaufen oder verpfänden. Bei Besitzerwechseln stehen dem Kaplan von dem Abziehenden 10 Schilling Heller als Weglöse zu. Zu Frondiensten ist der Beliehene nicht verpflichtet. Auch dürfen Zins und Weglöse nicht erhöht werden.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3120
- Alt-/Vorsignatur
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1774
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Matthias Fischer, Priester und Kaplan in Ulm
Siegler: Die Ulmer Richter und Ratsherren Johann und Ulrich Krafft auf Bitte des Beliehenen
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Bemerkungen: Regest: Bazing/Veesenmeyer, Urkunden Pfarrkirche, S. 180f., Nr. 380
Datum: Der geben ist auf donrstag vor sannt Gallentag, 1512
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1512 Oktober 14.