Urkunden
Philipp Schenk zu Erbach bekundet, dass zwischen den Brüdern Konrad (Contzen) und Heinz von dem Habern als den Vormunden der Kinder ihres verstorbenen Brudes Konrad (Contzen) einerseits und Margarete Clevisen, dessen Witwe, andererseits folgende Übereinkunft getroffen wurde: Margarete soll ihr Wittum behalten und keine von ihrem Mann gemachten Schulden zu bezahlen schuldig sein. Die Brüder von dem Habern verpflichten sich, der Witwe jährlich den Ertrag ihres Wittums zukommen zu lassen. Außerdem erhält diese die Hälfte eines Hofes in Neustadt "under Moemlyngen", die andere Hälfte wird ihren Kindern zugeschrieben, denen nach dem Tode der Witwe auch erste Hälfte zufällt. Folgt Siegelankündigung für beide Ausfertigungen durch Philipp Schenk zu Erbach. (Durch Eberhard Wambolt (Woemmelt) [von Umstadt] beglaubigte Abschrift.)
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Nr. 28/2
- Alt-/Vorsignatur
-
StAWt-G Rep. 28 Nr. 40
- Maße
-
33,5 x 30 cm (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Eberhard Wambolt (Woemmelt) [von Umstadt]
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, aufgedrückt
Vermerke: Dorsualvermerk
- Kontext
-
Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA) >> 2. 1430-1479
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA)
- Laufzeit
-
1472 August 3 (montag nach vincula Petri [Datum der vidimierten Urkunde, der Akt der Beglaubigung ist undatiert])
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
26.03.2024, 09:04 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1472 August 3 (montag nach vincula Petri [Datum der vidimierten Urkunde, der Akt der Beglaubigung ist undatiert])