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Zweyter Abschnitt. Durchlach, Baden und Eberstein waren den I. Jenner 1624. nicht im Besitz des Kloster Frauenalb.

Zweyter Abschnitt. Durchlach, Baden und Eberstein waren den I. Jenner 1624. nicht im Besitz des Kloster Frauenalb.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Mehrfestgesetzter Beweiß, daß die 1649. bey der Westphälischen Friedens-Executions-Deputation inter Casus illiquidos von Eberstein nachgesuchte Restitution des Klosters Frauenalb so wenig ad Caput amnestiæ, als gravaminum qualificiret gewesen, und deswegen als eine bloße Civilsache an den ordentlichen Richter verwiesen worden : Mithin Durlach aus dem Westphälischen Frieden so wenig für sich, als von Baden und Eberstein ein Recht dazu herleiten könne ; In Sachen Des Herrn Markgrafen zu Baden-Durlach Hochfürstl. Durchlaucht wider Abtißinn, Priorinn und Kapitel des adelichen Gotteshauses Frauenalb ; Præt. Mand. de restituendo & evacuando Monasterium ; Mit Anlagen Num. 1. bis 10.

Erschienen
1782 -

Letzte Aktualisierung
13.09.2024, 14:18 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • 1782 -

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