Abridged report | Kurzbericht

Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 legt der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention zu Frauen mit Behinderungen aus. Er weist auf völkerrechtliche Verpflichtungen der Staaten hin und gibt Handlungsempfehlungen, wie Frauen und Mädchen mit Behinderungen besser vor Diskriminierung geschützt werden können. Die Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland auf.

Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Urheber*in: Leisering, Britta

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

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ISSN
2509-9493
Umfang
Seite(n): 6
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet

Erschienen in
Information / Deutsches Institut für Menschenrechte (10)

Thema
Recht
Recht
UNO
Menschenrechtskonvention
Behinderung
Behinderter
Diskriminierung
Frau
Bundesrepublik Deutschland

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Leisering, Britta
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
(wo)
Deutschland, Berlin
(wann)
2017

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-53694-5
Rechteinformation
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
Letzte Aktualisierung
21.06.2024, 16:27 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Kurzbericht

Beteiligte

  • Leisering, Britta
  • Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Entstanden

  • 2017

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